Die Kirchgemeindeordnung im Oberengadin wird totalrevidiert. Ins Haus steht ein Pfarramt für die ganze Region. Neu aufgenommen worden in die Verordnung ist die Gemeinsame Gemeindeleitung. Gegen Entscheide des Vorstandes gibt es ein Beschwerderecht.
14.08.2021 4 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Foto: Daniel Zaugg
Ein erster Anlauf ist unter anderem an der Corona-Pandemie gescheitert: Die im vergangenen Sommer zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegte Totalrevision der Kirchgemeindeordnung (KGO) musste sistiert werden. Nun soll es im zweiten Anlauf klappen. ...
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben