Auch im grössten Frust gilt es Regeln zu beachten
Wer Videoüberwachungsmaterial online stellt, um nach Tätern zu suchen, handelt widerrechtlich. So sagen es die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Richtig wäre es, die Bilder den Behörden zu übergeben. Auch wer solche Beiträge auf Facebook teilt, kann sich strafbar machen.
Wer auf privatem Grund eine Videoüberwachung installiert, muss sich an gewisse Regeln halten. Foto: www.shutterstock.com/VoodooDot
Martina Rominger betreibt mit ihrem Mann zusammen unter anderem ein Hoflädeli im Val Fex. Seit letztem Dezember hat sie eine Videoüberwachungskamera installiert und wie es das Datenschutzgesetz vorschreibt, entsprechende Hinweisschilder ...
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