Um die medizinische Versorgung sicherzustellen, werden Personen, die über einen Abschluss als Pflegefachperson verfügen und welche im Kanton Graubünden wohnhaft sind, aber nicht in ihrem gelernten Beruf tätig sind und nicht einer Risikogruppe angehören, zwingend aufgefordert, sich für eine allfällige spätere Verpflichtung zu einem Einsatz umgehend beim Kanton zu melden, wie die Regierung mitteilt. Gemäss Gesundheitsgesetz kann der Kanton Betriebe des Gesundheitswesens sowie Gesundheitsfachpersonen zur Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen verpflichten. Angesichts der derzeitigen angespannten Lage wird es unvermeidlich sein, dass Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen personelle Engpässe bewältigen werden müssen, so der Kanton. Das Formular ist online unter www.gr.ch/covid-personal aufgeschaltet. (ep)
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