Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S, wie der Bundesrat in der Konferenz am Freitag beschloss und verkündete. In drei Punkten hat der Bundesrat den Schutzstatus S angepasst, respektive ausgeweitet: Menschen, die arbeiten wollen, sollen das können. Die Wartefrist von drei Monaten für Geflohene aus der Ukraine entfällt. Zudem gilt nun eine besondere Reisefreiheit: Geflüchtete aus der Ukraine können im Schengenraum frei reisen, es braucht keine Bewilligungspflicht. Schutzstatus S erhalten auch Personen aus Drittstaaten, die das Land aufgrund des Krieges verlassen mussten. Nicht darunter fallen Personen, die schon in einem anderen Land den Schutzstatus haben. Seit Kriegsbeginn vor zwei Wochen und bis heute haben sich 2111 Flüchtende beim Bund gemeldet. (pd)
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