Celerina will keine Eingriffe im bestehenden Wohnraum
Der Bestand an altrechtlichen Wohnungen soll in Celerina mit dem Wohnbauförderungsgesetz nicht angetastet werden. Und die im Juni erlassene Planungszone könnte schon bald wieder fallen. Dies der Vorschlag der Exekutive. Die Gemeindeversammlung findet am 12. Dezember statt.
Im neuen Wohnraumförderungsgesetz der Gemeinde Celerina ist nicht vorgesehen, Massnahmen im Bereich des altrechtlichen Wohnraums zu ergreifen. Das Gesetz kommt am 12. Dezember zur Abstimmung. Foto: Engadin St. Moritz Tourismus AG
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