Die Ablehnung erfolgte mit 63 zu 47 Stimmen. Eine gewisse Unterstützung erhielt die SVP aus den Reihen der FDP und der Mitte. Die Volkspartei hatte das Beschwerderecht ins Visier genommen, weil es immer mehr zum «wirtschaftlichen Brems- und Verhinderungsklotz» geworden sei. Die vorberatende Kommission empfahl dem Rat mit sieben zu zwei Stimmen eine Ablehnung des Anliegens.

Auch die Regierung hatte dem Parlament nahegelegt, auf die Einreichung der Standesinitiative zu verzichten. Die beabsichtigte Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im Umweltschutzgesetz sowie im Natur- und Heimatschutzgesetz sei eher chancenlos. Allerdings räumte sie weiter ein, das Grundanliegen des SVP-Antrags sei in gewissen Fällen nachvollziehbar.

Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen ist in den letzten Jahren immer wieder Angriffen ausgesetzt gewesen. Die Schweizer Stimmberechtigten stellten sich aber eindeutig hinter dieses Instrument. Mit einem Nein-Anteil von 66 Prozent verwarfen sie im November 2008 die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!»

Das Beschwerderecht der Umweltorganisationen besteht seit 1967. Es wurde zuerst im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert, 1983 auch im Umweltschutzgesetz.

Autor: (sda)

Foto: Jon Duschletta