Sie ersetzen Christian Tannò sowie Amos Pesenti.  Gemäss Bundesgesetzgebung können für die Nutzung der Wasserkräfte Wasserzinsen erhoben werden. Dementsprechend erhebt der Kanton Graubünden die Hälfte des Wasserzinsmaximums in Form einer Wasserwerksteuer. Veranlagt wird diese durch die Wasserwerksteuerkommission auf der Basis der gemeldeten und geprüften Jahresproduktionen der wasserzinspflichtigen Kraftwerke. In einem durchschnittlichen Produktionsjahr kann der Kanton Graubünden mit Abgaben von rund 60 Millionen Franken zuhanden des Staatshaushalts kalkulieren. (ep)