Die Vorlage sieht zum einen vor, das im regio­na­len Personenverkehr (RPV) zur An­wen­dung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Auto­verlad auszudehnen. Das reduziert die Zinsbelastung für die Autoverlad- Betrei­benden und schliesslich die Abgeltung für die Bestellenden, was die Regierung begrüsst. Die geplante Einschränkung auf nicht eigenwirtschaftlich betriebene Autoverlade und vom Bund bestellte Autoverladeleistungen unterstützt die Regierung hingegen nicht. Zum anderen ist in der Vorlage ein Wechsel von einer À-fonds-perdu- zu einer Fremdfinanzierung des Rollmaterials vorgesehen. Die Regierung macht darauf aufmerksam, dass dies aufgrund der notwendigen Investiti­onen zu massiv höheren Kosten für die Betreibenden führen würde, die nicht durch Preiserhöhungen neutralisiert werden können. Die Preisüberwachung (PUE) und die Wettbewerbskommission (Weko) würden dies nicht zulassen. Der Kanton Graubünden ist mit dem Autoverlad Vereina, bei dem praktisch das gesamte Rollmaterial in den nächsten Jahren ersetzt beziehungsweise durch zusätz­liche Lokomotiven ergänzt werden muss, von der geplanten Ände­rung stark betroffen. Die resultierenden Mehrkosten müssten durch höhere Abgeltungen des Bundes bei der Sparte Infra­struktur beziehungsweise im Bahn­infra­strukturfonds des Bundes (BIF) gedeckt werden. (staka)