Mit dem Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» (AGD) setzt der Kanton Graubünden die grossrätlichen Aufträge Wilhelm, «Green Deal für Graubün­den: Klimaschutz als Chance nutzen» und Brunold, «Rahmen­bedingungen für ein Green-Tec-Cluster in Graubünden» um. Ersterer beauftragt die Regierung, die Verminderung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel wirksam und mit hoher zeitlicher Priorität anzugehen. Letzterer beabsichtigt, im Rahmen des AGD auch Massnahmen in den Bereichen Innovation, angewandte Forschung, Bildung und Netzwerk zu fördern und so gleichermassen die nachhaltige Wirtschaft und die Zielerreichung des AGD zu unterstützen.

Etappierte Umsetzung
In der ersten Etappe des Green Deal förderte der Kanton ab Herbst 2021 die beschleunigte Umsetzung von konkreten Massnahmen mit einem Verpflich­tungskredit von 67 Millionen Franken und einem Zusatzkredit von 20 Millionen Franken. Mit diesen Mitteln förderte er unter anderem verstärkt Projekte im Gebäudepark, im öffentlichen Verkehr, im Güterverkehr und in der Landwirtschaft. Mit dem neuen Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz in Graubünden (BKliG), der zweiten Etappe des Green Deal, sollen diese bestehenden Förderprogramme verstärkt weitergeführt und neue geschaffen werden. So wird beispielsweise die Förderung auf Elektrolade-Infrastrukturen bei Wohngebäuden sowie auf grossflä­chige Photovoltaikanlagen an Gebäu­den mit überwiegender Wohnnutzung ausgeweitet. Neu können Weiterbil­dungsangebote und Netzwerke im Greentech-Bereich unterstützt werden. 

Keine Steuererhöhung
Die Klimaziele werden im BKliG für den Kanton Graubünden verbindlich geregelt. Zur Finanzierung der Massnahmen wird eine Spezialfinanzierung Klimaschutz geschaffen. Als deren Finanzierungsquellen sind eine einmalige Einlage über 200 Millionen Franken aus dem frei verfügbaren Eigenkapital des Kantons sowie jährliche Zuweisungen aus dem Kantonsanteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und aus ausgeschütteten Nationalbank-Gewinnen vorgesehen. 

Der weitere Einsatz von Verpflich­tungskrediten oder gar eine Finanzie­rung über das ordentliche Budget sind dabei nicht zielführend, weil damit die nötigen Mittel und die langfristige Planungssicherheit für eine öffentliche Aufgabe in der vorgesehenen Grössenordnung über einen langen Zeitraum bis 2050 und der Einsatz zweckge­bun­dener Gelder wie der klimabedingte Anteil an den LSVA-Erträgen nicht sichergestellt werden kann. In begrenztem Umfang und nach dem Willen des Grossen Rats sollen auch allgemeine Staatsmittel verwendet werden können. Zudem sind Mittel aus den bis 2030 befristeten Ergänzungsbeiträgen des Bundes für die ressourcenschwächeren Kantone zur Dämpfung der negativen Auswirkungen der Steuer-AHV-Vorlage vorgesehen. 

Damit erfüllt das BKliG den Grundsatzentscheid des Grossen Rats, weder neue noch höhere Abgaben und Steuern noch Steuererhöhungen einzu­führen. Das BKliG sieht zudem neu eine Evaluation der Spezialfinanzierung Klimaschutz vor. Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Regierung die Spezialfinanzierung auf deren Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit überprüfen. Es ist geplant, den Neuerlass BKliG und die dazugehörige Verordnung per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. (staka)

Weitere Informationen zum «Aktionsplan Green Deal für Graubünden» resp. dem Weg hin zum Ziel «Netto-Null-Treibhausgasemissionen 2050» finden Sie auf der kantonalen Website www.klimawandel.gr.ch.