Die Regierung setzt das totalrevidierte, vom Grossen Rat verabschiedete Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG; BR 548.300) per 1. August in Kraft. Zugleich genehmigt sie eine Totalrevision der Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV; BR 548.310). Damit kann die Umsetzung der neuen Regelungen und Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab 1. August erfolgen.
Vereinbarkeit Familie/Beruf stärken
Das neue Gesetz verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützt die Entwicklung von Kindern. Das neue Finanzierungsmodell stellt sicher, dass Familien im ganzen Kanton gleichbehandelt werden und alle anerkannten Leistungserbringenden (Kindertagesstätten, Krippen und Tagesfamilien) die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Ein qualitativ gut ausgebautes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein wichtiger Pfeiler für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.
Vergünstigung je nach Einkommen
Mit dem Systemwechsel von der sogenannten Objektfinanzierung zur subjektfinanzierten Förderung erfolgt eine stärkere Unterstützung der Familien im Kanton Graubünden. Diese erhalten neu höhere Vergünstigungen bei anfallenden Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Die Vergünstigungen richten sich nach der Höhe der Einkommen der Familien. Die höchstmögliche Vergünstigung erfolgt bei massgebenden Einkommen unter 40 000 Franken und beträgt 90 Prozent der Normkosten. Die geringste Vergünstigung beträgt 25 Prozent der Normkosten, welche bei einem massgebenden Haushaltseinkommen von über 130 000 Franken ausgerichtet werden. Das massgebende Einkommen wird gleich berechnet wie für die individuelle Prämienverbilligung (IPV).
Online-Rechner und Webapplikation
Eltern können ihren individuellen Anspruch auf Vergünstigungen für die Kinderbetreuung über einen Online-Rechner erfahren. Der Rechner ist unter
quint.gr.ch/calculator verfügbar.
Leistungserbringende (Kindertagesstätten, Krippen und Tagesfamilien) erhalten für den Systemwechsel eine neue Webapplikation für die Anmeldung und die Abrechnungen. Sie werden im Mai 2025 zum Systemwechsel und zur neuen Applikation «quint» geschult.
Die Regierung hat zudem die Höhe der Normkosten neu festgelegt. Sie gelten ab 1. August 2025. Die Normkosten sind Durchschnittswerte der Kosten der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung und bilden die Berechnungsgrundlage für die Vergünstigungen. Die neuen Normkosten betragen: für Kinder ab 18 Monaten bis Primarschuleintritt: 10,60 Franken pro Betreuungsstunde; Kinder von 3 bis 18 Monaten: 15,90 Franken pro Betreuungsstunde; Kinder ab Primarschuleintritt bis Ende Primarschule: 5,30 Franken pro Betreuungsstunde.
Um extreme Preisentwicklungen bei den Betreuungsangeboten zu vermeiden, wurden Höchsttarife festgelegt, die zu beachten sind. Sie betragen 150 Prozent der Normkosten. (staka)
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