Mit der Stärkung der Medienvielfalt und des Medienplatzes Schweiz begründeten die beiden Organisationen den Schulterschluss, wie sie am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Luzern verkündeten. Die vereinbarten Grundsätze seien gültig bis Ende 2028. Zu diesem Zeitpunkt läuft die aktuelle Konzession der SRG ab.
Fokus auf Kerngeschäft
Kern der Vereinbarung ist das Online-Angebot der SRG. Dieses ist für sie von existenzieller Bedeutung, denn nur so kann die SRG ihren Service-public-Auftrag auch in Zukunft wahrnehmen. Die SRG wird sich digital aber noch stärker auf ihr Kerngeschäft, Radio und TV konzentrieren.
Konkret bedeute dies unter anderem, dass die SRG im Internet weiterhin auf Online-Werbung verzichtet und ihr Angebot nicht mit überlangen Texten (maximal 2400 Zeichen), textbasierten Livetickern primär im Sport und interaktiven Formaten anreichert. Wenn sinnvoll, werde die SRG zudem auf Beiträge der Privaten verlinken und damit deren Reichweite stärken.
Im Bereich Sportübertragungen werde sich die SRG auf Inhalte konzentrieren, die von kommerziellen Anbietern nicht abgedeckt werden. Sie nehme vermehrt Rücksicht auf private Anbieter und prüfe aktiv Kooperationen.
Ausserdem stellt die SRG den anderen Medien künftig Rohmaterial und eine Streaming-Plattform zur freien Verwendung zur Verfügung. Geplant sei auch eine Stärkung des Werbemarktes, indem die SRG einen Grossteil ihrer Marketingaktivitäten bei Schweizer Medien investiere.
Bekenntnis zur Gebührenfinanzierung
Die SRG unterstützt die Verleger zudem bei regulatorischen Initiativen zum Schutz journalistischer Inhalte (Leistungsschutzrecht). Im Gegenzug bekennt sich der VSM zur Gebührenfinanzierung der SRG und lehnt die von der SVP lancierte Initiative zur Senkung der Radio- und TV-Gebühren auf 200 Franken ab. Die Einhaltung der Vereinbarung soll bis Ende 2028 zweimal jährlich an einem Runden Tisch überprüft werden. In einem nächsten Schritt wird der Text der Vereinbarung dem Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) zur kartellrechtlichen Prüfung vorgelegt, in Kraft tritt sie vorbehältlich einer Zustimmung. (sda/ep)
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben