In seiner Stimmrechtsbeschwerde behauptet Widmer, dass die Abstimmungsbotschaft den Anforderungen von Artikel 34 der Bundesverfassung nicht erfüllt, da sie die Stimmberechtigten nicht sachlich, ausgewogen, vollständig und objektiv über die Abstimmungsvorlage informiere und somit die unverfälschte Willensbildung beeinträchtige. Deshalb sei die Durchführung der Volksabstimmung vom 17. August zu unterbinden bzw. falls schon durchgeführt, aufzuheben. Er stellt zudem fest, dass seine politischen Rechte sowie jene der Stimmberechtigten der Trägergemeinden verletzt werden.




Danke Cornel Widmer zu dieser Stimmrechtsbeschwerde. Alle Achtung! Meine Unterstützung zu diesem Schritt hast du.
Dieses ewige Theater um den Flughafen. Hier spielt auch der Neid der Gemeinden und dessen Einwohner ausserhalb der Gemeinde St. Moritz eine sehr grosse Rolle. Im Engadin herrscht ein Gärtchendenken der besonderen Art.