Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Bruno W. Claus und im Beisein von Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, hat die KJS die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Polizeigesetzes vorberaten. Wie aus einer Mitteilung der Standeskanzlei Graubünden hervorgeht, spricht die KJS ihre Unterstützung für die Teilrevision aus und empfiehlt dem Grossen Rat der Teilrevision des Polizeigesetzes zuzustimmen.

Mithilfe des Kantonalen Managements KBM, diesem neuen sicherheitspolizeilichen Instrument, sollen schwere, zielgerichtete Gewalttaten, wie sie beispielsweise kürzlich im nahen Ausland geschehen sind, verhindert werden. Es geht dabei aber nicht nur um Gewalt gegen Behörden oder um Amokläufe, sondern auch um häusliche Gewalt sowie um gewalttätigen Extremismus und Radikalismus. Mit dem KBM soll ein System aufgebaut werden, das die rechtzeitige Erkennung von Warnsignalen, welche diesen Taten oftmals vorausgehen, fördert und die Kantonspolizei in die Lage versetzt, gewaltbereite Personen frühzeitig zu erkennen. Dazu braucht es einen entsprechenden Datenaustausch unter den Behörden.

Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Möglichkeit der Kantonspolizei, Orts-, Annäherungs- sowie Kontaktverbote gegenüber Personen auszusprechen, bei denen aufgrund der Umstände anzunehmen ist, dass sie eine Straftat gegen Leib, Leben, die sexuelle Integrität oder die Freiheit begehen werden oder jemandem im sinne von Stalking nachstellen. Auch diese Neuerungen im Gesetz werden von der Vorberatungskommission einstimmig unterstützt.

In Ergänzung zu der bereits bestehenden Möglichkeit der Kantonspolizei, Personen von bestimmen Orten wegzuweisen, soll sie neu die Möglichkeit erhalten, Personen von bestimmten Gebieten, Orten, Objekten oder Grundstücken auszugrenzen. Gemäss Vorschlag der Regierung soll dies bis zu einer Dauer von 14 Tagen möglich sein. Hier schlägt die Kommission einstimmig eine Verschärfung auf 30 Tage vor. Die Ausgrenzung ist nach Auffassung der KJS ein wichtiges Instrument, insbesondere in Bezug auf die Drogenkriminalität und soll der Kantonspolizei ermöglichen, Personen für längere Zeit von bestimmten Orten oder vom Stadtgebiet auszugrenzen.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession behandeln.
(staka)