Basis für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2026 bildet das soge­nannte Ressourcenpotenzial (RP) der 100 Bündner Gemeinden. Dieses wird gegenüber 2025 um 54 Millionen auf neu 962,6 Millionen steigen. Gemäss dem kantonalen Departe­ment für Finanzen und Gemeinden tragen die Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie die Quellensteuern zusammen gut 68 Prozent oder 658,4 Millionen Franken zum RP bei. Weiter fliessen 107,6 Millionen Unternehmenssteuern, 61,4 Millionen Wasserzinsen sowie die mit einem einheitlichen Wert von 1,5 Promille berücksichtigten Steuerwerte der Liegenschaften in der Summe von 135,3 Millionen in die Berechnung ein.

41,4 Millionen für 60 Gemeinden
Pro massgebende Person beträgt das durchschnittliche Ressourcenpoten­zial 4461 Franken. Dieser kantonale Mittelwert entspricht 100 Punkten im Ressourcenindex. Mit Indexwerten von über 100 Punkten sind 39 Gemeinden ressourcenstark und damit beitragspflichtig. Der jährlich neu festzu­legende Abschöpfungssatz wird auf dem gesetzlichen Minimum von 15 Prozent belassen. Im Total steuern diese 39 Gemeinden 30,5 Millionen Franken zum Ressourcenausgleich (RA) bei. Im Vorjahr waren es 27 Millionen.

Während eine Gemeinde – Conters im Prättigau mit Index von 100 Punkten – neutral ist, gelten 60 Gemeinden mit einem Indexstand von unter 100 Punkten als ressourcenschwach. Diese 60 Gemeinden erhalten insgesamt 41,4 Millionen, 2,9 Millionen mehr als 2025. Zusammen mit eigenen Ressourcen erreicht so jede Gemeinde eine Ausstattung von mindestens 68,8 Prozent des kantonalen Durchschnitts. Die Differenz zwischen dem gesamten RA-Volumen und den Beiträgen der ressourcenstarken Gemein­den in Höhe von 10,9 Millionen trägt der Kanton.

51 profitieren vom Lastenausgleich
Der Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) gewährt jenen Gemeinden einen Ausgleich, welche durch ihre Besied­lungsstruktur, ihre geografisch-topo­gra­fische Lage sowie durch ihre Schülerquote eine übermässige Belastung erfahren. 51 berechtigte Gemeinden erhalten 2026 total 29 Millionen Franken, zwei Millionen mehr als im laufenden Jahr. Diese Mittel stellt vollum­fänglich der Kanton zur Verfügung. Der höchste Anteil an GLA-Mitteln geht unverändert an die Gemeinden in den Regionen Surselva und Prättigau/Davos.

Wenn eine Gemeinde im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet ist, kann sie Anspruch auf einen Ausgleich anmelden. Der Lastenausgleich Soziales (SLA) bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt und ausgerichtet. Nach der Basisprüfung 2025 werden für 2024 an 15 Gemeinden Beiträge von knapp 1,4 Millionen Franken ausge­richtet. Bei drei Gemeinden erfolgt bis Ende Jahr eine stichprobenweise Vertiefungsprüfung des SLA-Anspruchs.

Im Übrigen kann die Regierung einer Gemeinde im Rahmen des individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren. Die Gemeinde hat nachzuweisen, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2016 musste dieses Instrument noch nie beansprucht werden. Für 2026 wird voraussichtlich wie im Vorjahr ein Betrag von 0,5 Millionen budgetiert.

In der Summe aller Gefässe (RA, GLA, SLA und ILA) finanziert der Kanton 41,3 Millionen (Vorjahr 39,1 Mio.) und die ressourcenstarken Gemeinden 30,5 Millionen (27 Mio.).

Die Eckwerte für den RA 2026 sowie das Gesamtvolumen 2026 für den GLA und den ILA wird der Grosse Rat auf Antrag der Regierung mit dem Budget 2026 abschliessend festlegen.

Standeskanzlei Graubünden