Graubünden Laut dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) verzeichnete der Kanton Graubünden im August rund 1139 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von einem Prozent entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1156 Arbeitslosen verhält sich die Arbeitslosenzahl weitestgehend konstant. Zusätzlich wurden 835 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regio­nalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusam­men, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. 

Im August wurden weiter 1974 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2023 Stellensuchenden ist diese Zahl minim gesunken. Die tiefe Arbeitslosigkeit ist einerseits wirtschaftlich und andererseits saisonal bedingt. Aufgrund der guten Beschäftigungslage im Tourismus und im Baugewerbe verzeichnet der Kanton Graubünden seit Jahren im Juli und August die tiefsten Arbeitslosenzahlen. Von den 1139 Arbeitslosen waren 473 Frauen und 666 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (203), das Gesundheits- und Sozialwesen (108), der Detailhandel (98) sowie das Baugewerbe (69). 

Ende August 2025 verfügten zudem insgesamt fünf Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 74 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit sechs Betrieben und 117 möglicherweise betroffenen Mitarbei­tenden sind beide Zahlen leicht gesunken. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädi­gung bei verschiedenen Arbeitslosen­kassen geltend zu machen. Bisher beruft sich ein weiterer Betrieb (maximal 26 betroffene Mitarbeitende in der Produktion) im Rahmen seiner Voran­mel­dung ab 1. September 2025 auf drohende Arbeitsausfälle im Zusam­menhang mit den US-Zöllen. (kiga)