Die Aussagen seitens der SGO-Verantwortlichen sind klar: Wird die auf zwei Jahre befristete, 50,8 Millionen Franken teure Übergangsfinanzierung von den Oberengadiner Stimmberechtigten abgelehnt, müsste das Spital in Samedan voraussichtlich im Frühjahr 2026 schliessen. Gemäss der SGO-Vizepräsidentin Nora Saratz Cazin würde bei einer Nachlassstundung – welche aber vom Regionalgericht Maloja respektive vom Sachwalter zuerst genehmigt werden müsste – der Betrieb «heruntergefahren und geordnet geschlossen werden». Teile des Leistungsangebots würden von der Klinik Gut AG mit Unterstützung des Kantonsspitals Graubünden übernommen. «Wesentliches Ziel muss es bei einem solchen Szenario sein, die Gesundheitsversorgung in der Region sicherzustellen», sagte sie anlässlich einer Medienorientierung vom Dienstag.
Zurzeit werden im Rahmen eines Sanierungsplans verschiedene Varianten geprüft, beispielsweise die, dass an einem der beiden Standorte (Klinik Gut, St. Moritz, und Spital Samedan) die stationäre Versorgung angeboten wird, im anderen Haus ein ambulantes Zentrum. Stiftungsratspräsidentin Selina Nicolay verwies auf den Ernst der Lage: «Ohne ein Ja zur neuen Vereinbarung und der damit verbundenen Übergangsfinanzierung wäre die SGO innert Kürze zahlungsunfähig.» Die SGO müsste die Aufsichtsbehörde – also die Finanzverwaltung des Kantons – auffordern, eine Nachlassstundung oder den Konkurs der SGO zu beantragen. Sofern die Nachlassstundung gewährt wird, sind die Arbeitsstellen gemäss Nicolay bis ins kommende Frühjahr gesichert. Was danach folgt, ist noch offen und hängt im Wesentlichen davon ab, wie das künftige Leistungsangebot aussehen wird. Anlässlich der Medienorientierung war von einem Leistungsspektrum die Rede, das die «Bedürfnisse einer umfassenden Grundversorgung» sicherstellt.
Was aber sagen die politischen Parteien zur bevorstehenden Abstimmung und den möglichen Konsequenzen? Was die Gemeinden? Und wie stuft ein auf Schuldbetreibungs- und Konkursfragen spezialisierter Anwalt die Lage ein? Antworten gibt es in der EP-Ausgabe vom 23. Oktober.
Autor und Foto: Reto Stifel
Was aber sagen die politischen Parteien zur bevorstehenden Abstimmung und den möglichen Konsequenzen? Was die Gemeinden? Und wie stuft ein auf Schuldbetreibungs- und Konkursfragen spezialisierter Anwalt die Lage ein? Antworten gibt es in der EP-Ausgabe vom 23. Oktober.
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