Ablehnung der Leistungsvereinbarung für das Spital Oberengadin – SGO beantragt Nachlassstundung
Die von der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) beantragte Leistungsvereinbarung für die nächsten zwei Jahre wurde abgelehnt – damit läuft die Grundlage für den Betrieb der SGO, insbesondere des Spitals Oberengadin, Ende Jahr aus. Ohne die neue Vereinbarung und die damit verbundene Übergangsfinanzierung wird die SGO im Frühjahr 2026 zahlungsunfähig. Während nun die Nachlassstundung beantragt wird, ist die Gesundheitsversorgung für die bevorstehende Wintersaison sichergestellt.
Das Spital Oberengadin wird bis im Frühjahr 2026 geordnet und verantwortungsvoll weitergeführt. Die weiteren Betriebe der SGO – die Alterszentren, die Spitex, der Rettungsdienst sowie die Beratungsstelle Alter und Gesundheit – sind vom negativen Abstimmungsentscheid ebenfalls betroffen. Geplant ist, diese Betriebe in neue Trägerschaften zu überführen. Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen und Mietverhältnisse bleiben vorerst bestehen.
Gesundheitsversorgung sichergestellt
Der SGO-Stiftungsrat wird nun das Nachlassverfahren vorbereiten und bei den Aufsichtsbehörden eine Nachlassstundung beantragen. Zudem wird er gemeinsam mit der Klinik Gut AG in St. Moritz und dem Kantonsspital Graubünden die nächsten Schritte für das Zusammenführen der medizinischen Angebote klären. Über das weitere Vorgehen in Bezug auf das zukünftige Leistungsangebot wollen SGO, Klinik Gut AG und Kantonsspital Graubünden voraussichtlich Mitte Dezember 2025 informieren. «Ziel bleibt, eine Lösung zu finden, die Stabilität schafft, die qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung im Oberengadin soweit möglich sicherstellt und möglichst viele Arbeitsplätze erhält», so Selina Nicolay, Stiftungsratspräsidentin der SGO.
«Die Ablehnung der befristeten Leistungsvereinbarung für das Spital Oberengadin ist ein denkwürdiger Moment, den ich sehr bedaure», hält Nicolay fest. Dieser Entscheid lasse derzeit noch viele Fragen offen und sorge für Verunsicherung und Sorgen – «bei der Bevölkerung, bei unseren Mitarbeitenden, bei Patientinnen und Patienten, bei den Bewohnenden sowie bei unseren Partnern und Lieferanten».
Autor: Medienmitteilung SGO
Archivfoto: Daniel Zaugg
Ticker vom Dienstagabend:
In den Gemeinden Sils, Silvaplana, Celerina, Bever, Madulain, La Punt und Zuoz wurde heute Abend über die SGO-Vorlage abgestimmt. Bei nur einem Nein einer dieser Gemeinden wäre die Kreditvorlage von 50,8 Millionen Franken für die Übergangsfinanzierung des Spitals gescheitert.
Dieses Szenario ist nun eingetroffen, denn die Stimmberechtigten von Silvaplana, Madulain und Zuoz haben die SGO-Vorlage abgelehnt.
In Pontresina, Samedan und S-chanf wurde konsultativ entschieden. Dort, wie auch in St. Moritz, fällt der endgültige Entscheid an der Urnenabstimmung am 14. Dezember.
Die Ergebnisse:
Silvaplana lehnt ab
74 Nein, 46 Ja, 4 Enthaltungen
Celerina sagt Ja
163 Ja, 40 Nein, 2 Enthaltungen
Pontresina sagt Ja (konsultativ)
52 Ja, 42 Nein, 3 Enthaltungen
S-chanf sagt Ja (konsultativ)
29 Ja, 18 Nein, 2 Enthaltungen
Madulain lehnt ab
27 Nein :16 Ja
Zuoz lehnt ab
33 Ja, 130 Nein, 1 Enthaltung
Sils sagt Ja
54 Ja, 43 Nein
Bever sagt Ja
76 Ja, 43 Nein, 1 Enthaltung
Samedan sagt Ja (konsultativ)
155 Ja, 51 Nein
La Punt sagt Ja
65 Ja, 36 Nein, 2 Ungültig
St. Moritz
Der Gemeinderat hat vergangene Woche eine Nein-Empfehlung zur Vorlage abgegeben. Abgestimmt wird an der Urne am 14. Dezember.







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