2016, vor neun Jahren, ist auf kantonaler Ebene das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (KGÖ) in Kraft getreten. Weil Institutionen wie Gemeinden oder Regionen von diesem Gesetz explizit ausgeschlossen sind, obliegt es diesen selber über die ...

Möchten Sie weiterlesen?

Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
jetzt Abonnieren
Unschlüssig? Unsere Abos Bereits Abonnent:in? Login