Am kommenden Freitag hätte in Sils die letzte Gemeindeversammlung des Jahres stattfinden sollen. Traktandiert gewesen wäre das Budget 2026. Doch nun teilt die Gemeinde mit, dass die Versammlung auf den 22. Dezember verschoben worden ist. Ein Stimmbürger hat einen Antrag eingereicht, in dem er geltend macht, dass die Gemeindeversammlung nicht fristgerecht publiziert worden sei, eine genügende Meinungsbildung deshalb nicht möglich gewesen und eine Versammlung nicht beschlussfähig wäre und demzufolge neu angesetzt werden müsse.

Das hat der Gemeindevorstand nun gemacht, wie einem Schreiben an die Silser Stimmbevölkerung zu entnehmen ist. Die Gemeindeversammlung mit den gleichen Traktanden findet am 22. Dezember um 20.00 Uhr statt.

Gemäss Gemeindepräsidentin Barbara Aeschbacher will die Gemeinde mit der Neuansetzung ein längeres Rechtsverfahren, Rechtsunsicherheit und weitere Kosten vermeiden. Und damit verhindern, dass Sils ohne ein genehmigtes Budget in das neue Jahr starten muss.

Wie Aeschbacher auf Anfrage der EP/PL ausführt, publiziert die Gemeinde die Einladungen seit über 15 Jahren ortsüblich in der «Engadiner Post/Posta Ladina», auf der Webseite sowie am schwarzen Brett. Die Publikation auf der Webseite mit sämtlichen Unterlagen sowie am schwarzen Brett sei am 21. November – somit fristgerecht – erfolgt, die Publikation in der EP/PL einen Tag später, also zu spät.

Im Gegensatz zum Antragsteller stellt sich der Gemeindevorstand aber auf den Standpunkt, dass die fristgerechte Publikation auf der Webseite und am schwarzen Brett ausreichend dazu beigetragen habe, sich eine eigene Meinung zu den Geschäften bilden zu können. Zudem sei der Termin 5. Dezember seit Anfang 2025 bekannt, auf der Website zu finden und an jeder Gemeindeversammlung kommuniziert worden. «Mit einer an der Gemeindeversammlung vom 4. November ausführlich vorgenommenen Information zur Finanzlage und den Budgeteckwerten wurde die Meinungsbildung frühzeitig lanciert und ermöglicht. Wir sind überzeugt, dass die Publikation auf der Website den gesetzlichen Anfor­derungen entspricht und die freie Meinungsbildung umfassend möglich war», heisst es im Schreiben an die Stimmberechtigten.

Der Antragsteller stellt sich auf den Standpunkt, dass gemäss Wortlaut in der Verfassung die «Engadiner Post/Posta Ladina» das einzige Publikationsorgan der Gemeinde ist. 

Autor und Foto: Reto Stifel