Steuerlast von bis zu 30 Prozent des Nettolohnes
Ausländische Arbeitskräfte, welche nach dem 17. Juli 2023 in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, gelten als sogenannt «neue» Grenzgänger. Wir haben bei vier hiesigen Unternehmen nach den Erfahrungen mit dem neuen Grenzgängerabkommen gefragt.
Das neue Steuerabkommen bringt nicht nur den Bausektor aus dem Lot. Diesen könnte es aber wegen seiner vielen Grenzgänger besonders hart treffen. Noch herrscht vor allem Unsicherheit. Symbolfoto: Jon Duschletta
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