Am Infoabend zur SGO wurde die Frage, ob es in einer Nachlassstundung ein Konsultationsverfahren – also ein «Anhörungsrecht» für die Mitarbeitenden, denen gekündigt wird – braucht, kontrovers diskutiert. Nun hat sich die SGO entschieden, dieses gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.
23.01.2026Reto Stifel 1 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
4
Foto: Reto Stifel
Stand heute geht die SGO davon aus, dass 50 Personen entlassen werden müssen. Davon sind 15 Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, die Ende März auslaufen und nicht erneuert werden. Die neu zu gründende Spital Oberengadin AG soll mit einem ...
Möchten Sie weiterlesen?
Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
Eigenartiges Rechtsverständnis der SGO-Oberen, das die Arbeitnehmenden schützende Konsultationsverfahren in Frage gestellt zu haben. Die Mitarbeitenden sind doch in jedem Betrieb der wertvollste Faktor. Ohne deren Harmonie wäre es böse bestellt.
Ein weiterer Punkt ist der formell ungeheure Zeitdruck, dem die weitere Spitalexistenz unterworfen wird. Die 4 Monate Nachlass-Stundungsfrist könnten und müssten im Interesse der Sache schon jetzt auf wenigstens 12 Monate erstreckt werden. Das brächte die für ein so heikles Geschäft nötige Ruhe und verhinderte Hauruck-Übungen, wie sie jetzt schon wieder auf dem Tisch und den Stimmberechtigten vorliegen. Zwängerei ist nie von Gutem.
23.01.2026metzger
Also hatte ich doch recht mit meinem Votum der Versammlung im Rondo, mit welchem ich das aus gewerkschaftlichen Kreisen vorgetragene Votum rechtlich unterstützt hatte. In einem auf Demokratie basierten Rechtsstaat muss das Recht durchgesetzt werden; es geht also - entgegen der SGO-Präsidentin - doch auch um Paragraphen. Sie garantieren den Schutz in einer regelbasierten Welt. Sie sind auch notwendig für die Gründung der Sanadura und der Verträge. Weitere Unstimmigkeit: Gemäss Gesetz und Statuten, über die wir abstimmen sollen, wählt der Gesundheitsrat den Verwaltungsrat. Warum desavouieren die Verantwortlichen den Sanadura-Gesundheitsrat und machen ihn - vor der Gründung - zu einem nebensächlichen Gremium, indem sie in dessen Aufgaben eingreifen und bereits Verwaltungsräte ausschreiben (lassen) über eine provisionsgesteuere Personalsuchefirma, die sich weder mit den Verhältnissen im Oberengadin und den Befindlichkeiten der Bevölkerung auskennt? Für das gegen 100'000.-- Franken Steuergelder zu verschwenden, ist schlimm. Es droht genau das, wovon bereits gewarnt wurde. Es geht hier das rechtsstaatliche und demokratische Sensorium der Verantwortlichen in erschreckendem Masse. Wäre es nun nicht an den Gemeindeexektutiven, sich um den Gesundheitsrat und seine Zusammensetzung vorzubereiten ; diesen Gesundheitsrat eben, dem eine ganz ganz zentrale Aufgabe zukommen wird, so auch Wahl des Verwaltungsrates. Stefan Metzger, SVP, Grossrat Zuoz.
23.01.2026Selina N.
Lieber Stefan. Ich stelle klar: Die Wahl des Verwaltungsrats erfolgt wie im Gesetz festgehalten.
Neu ist der Anspruch an die Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat soll künftig mit ausgewiesenen, erfahrenen Personen aus der Akut- und Langzeitpflege besetzt werden. Darum wurde eine öffentliche Ausschreibung lanciert, damit wir für diese anspruchsvolle Aufgabe die bestmöglichen Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen.
Gewählt werden die Mitglieder des Verwaltungsrats anschliessend durch den Gesundheitsrat. Die Gemeindevorstände sind deshalb aufgefordert, ihre Delegierten für den Gesundheitsrat zu bestimmen.
Die neuen Organe müssen per 1. April 2026 arbeitsfähig und operativ tätig sein können, damit die Gesundheitsversorgung ohne Unterbruch weitergeführt werden kann - vorausgesetzt, die neue Trägerschaft «Sanadura» kommt zustande. Selina Nicolay, Stiftungsratspräsidentin SGO
23.01.2026Selina N.
Lieber Herr Alfons G. Wir sind uns einig: Die Mitarbeitenden sind das Wichtigste in unserer Organisation. Gerade deshalb ist es uns ein zentrales Anliegen, sie in dieser belastenden Situation so gut wie möglich zu begleiten und zu unterstützen.
Gleichzeitig müssen wir die Lage benennen: Die SGO befindet sich in der Nachlassstundung und wird Ende März zahlungsunfähig. Nach zwei gescheiterten Abstimmungen bleibt damit nur ein sehr enger Zeitrahmen.
Wenn bis Ende März keine tragfähige Lösung zustande kommt, wird das Spital Oberengadin endgültig geschlossen und liquidiert. In der Folge könnten auch die Alterszentren und die Spitex nicht mehr durch die SGO weiterbetrieben werden. Das würde bedeuten, dass Ende März sämtliche Arbeitsstellen bei der SGO gekündet werden müssten. Ein Konsultationsverfahren wäre dann obsolet. Selina Nicolay, Stiftungsratspräsidentin SGO
Eigenartiges Rechtsverständnis der SGO-Oberen, das die Arbeitnehmenden schützende Konsultationsverfahren in Frage gestellt zu haben. Die Mitarbeitenden sind doch in jedem Betrieb der wertvollste Faktor. Ohne deren Harmonie wäre es böse bestellt.
Ein weiterer Punkt ist der formell ungeheure Zeitdruck, dem die weitere Spitalexistenz unterworfen wird. Die 4 Monate Nachlass-Stundungsfrist könnten und müssten im Interesse der Sache schon jetzt auf wenigstens 12 Monate erstreckt werden. Das brächte die für ein so heikles Geschäft nötige Ruhe und verhinderte Hauruck-Übungen, wie sie jetzt schon wieder auf dem Tisch und den Stimmberechtigten vorliegen. Zwängerei ist nie von Gutem.
Stefan Metzger, SVP, Grossrat Zuoz.
Lieber Stefan. Ich stelle klar: Die Wahl des Verwaltungsrats erfolgt wie im Gesetz festgehalten.
Neu ist der Anspruch an die Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat soll künftig mit ausgewiesenen, erfahrenen Personen aus der Akut- und Langzeitpflege besetzt werden. Darum wurde eine öffentliche Ausschreibung lanciert, damit wir für diese anspruchsvolle Aufgabe die bestmöglichen Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen.
Gewählt werden die Mitglieder des Verwaltungsrats anschliessend durch den Gesundheitsrat. Die Gemeindevorstände sind deshalb aufgefordert, ihre Delegierten für den Gesundheitsrat zu bestimmen.
Die neuen Organe müssen per 1. April 2026 arbeitsfähig und operativ tätig sein können, damit die Gesundheitsversorgung ohne Unterbruch weitergeführt werden kann - vorausgesetzt, die neue Trägerschaft «Sanadura» kommt zustande. Selina Nicolay, Stiftungsratspräsidentin SGO
Lieber Herr Alfons G. Wir sind uns einig: Die Mitarbeitenden sind das Wichtigste in unserer Organisation. Gerade deshalb ist es uns ein zentrales Anliegen, sie in dieser belastenden Situation so gut wie möglich zu begleiten und zu unterstützen.
Gleichzeitig müssen wir die Lage benennen: Die SGO befindet sich in der Nachlassstundung und wird Ende März zahlungsunfähig. Nach zwei gescheiterten Abstimmungen bleibt damit nur ein sehr enger Zeitrahmen.
Wenn bis Ende März keine tragfähige Lösung zustande kommt, wird das Spital Oberengadin endgültig geschlossen und liquidiert. In der Folge könnten auch die Alterszentren und die Spitex nicht mehr durch die SGO weiterbetrieben werden. Das würde bedeuten, dass Ende März sämtliche Arbeitsstellen bei der SGO gekündet werden müssten. Ein Konsultationsverfahren wäre dann obsolet. Selina Nicolay, Stiftungsratspräsidentin SGO