Das Regionalgericht Maloja hat der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) die definitive Nachlassstundung für sechs Monate bewilligt. Mit dem Entscheid erhält die Stiftung zusätzliche Zeit, um den eingeleiteten Sanierungsprozess weiterzuführen.
02.07.2026Reto Stifel 1 min
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Foto: Reto Stifel
Die SGO befindet sich seit dem 4. Dezember 2025 in einer gerichtlich angeordneten Nachlassstundung. Während der provisorischen Phase hätten sich die Aussichten auf eine Sanierung beziehungsweise auf den Abschluss eines Nachlassvertrags mit ...
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