Vor einem Jahr hat der Oberengadiner Souverän der Erneuerung des Regionalflughafens Samedan zugestimmt. Gegen diesen Entscheid ist beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde hängig, eingereicht von Cornel Widmer als Privatperson. Davon zu unterscheiden ist eine Aufsichtsbeschwerde, die Cornel Widmer dieses Mal in seiner Funktion und namens der Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde S-chanf eingereicht hat. In dieser werden der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan (Infra) unter anderem Fehler in der Rechnungslegung, mangelnde Wahrnehmung der Aufsichtspflicht oder eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Die Infra weist sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurück. Und auch der Kanton sieht keine Veranlassung, aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Das hat Regierungspräsident Martin Bühler am Freitag im Bündner Grosse Rat auf eine entsprechende Frage deutlich gemacht. Die Regierung greife nur dann ein, wenn Entscheide oder Unterlassungen geltendes Recht schwer verletzen oder den Interessen der Gemeinde klar widersprechen, und dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Die GPK S-chanf akzeptiert die Antwort nicht. Mehr zu dieser Geschichte in der EP/PL vom Samstag, 29. August.

Autor: Reto Stifel
Archivfoto: Daniel Zaugg