Bundesgericht stoppt Umgehung der 30-Prozent-Grenze
Wellness- und Freizeiträume wie Hallenbäder, Fitnessräume oder Saunen sind Hauptnutzflächen. Das hat das Bundesgericht in einem Fall im Kanton Wallis entschieden. Was bedeutet das für die Bewilligungspraxis in den Bündner Gemeinden?
Freizeit und Wellnessräume in einem privaten Haus zählen zur Hauptnutzfläche. Das hat das Bundesgericht kürzlich
entschieden. Damit soll die 30-Prozent-Grenze bei Erweiterungen nicht umgangen werden können. Foto: www.shutterstock.com/alexandre zveiger
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