Mit dem Urteil ging das Gericht weit über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von vier Jahren mit anschliessender stationärer Behandlung vor der Freiheitsstrafe gefordert hatte. Ein psychiatrisches Gutachten stellte beim Angeklagten eine Wahnstörung fest. Der Mann, der seit 2008 in Samnaun lebt, wie sein Opfer, war überzeugt, dass die Familie des Kindes versuche, ihn über das Abwassersystem und die Belüftungsanlage zu vergiften. Diese Überzeugung hatte der Angeklagte selbst als Motiv für den Angriff angegeben. Seine Diagnose hat er jedoch nicht akzeptiert. (sda/ep)




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