Das Schweizer Waldgesetz gilt heute im internationalen Vergleich als eines der strengsten Waldgesetze überhaupt. Es basiert seit dessen erster Fassung, dem 1876 erlassenen Forstpolizeigesetz, auf den vier Säulen Nachhaltigkeit, Erhalt, Ausbildung ...




Es braucht kein Betretungsverbot für den Wald - hingegen sehe ich eine grosse Waldschädigung durch Mountainbikes, weil diese nicht nur die Wanderwege ausfahren und Wurzelwerk zerstören sondern auch neben den Wanderwegen im eigentlichen Waldgebiet unterwegs sind und dort nebst den Schäden am Waldboden auch noch das Wild in Angst und Schrecken versetzt, weil diese "Velos" so schnell sind. Fussgänger hingegen versuchen den Wald zu schonen, wenn sie ausserhalb der markierten Wege gehen. Ich habe viele Menschen gesehen, wie sie schonend und überlegt, auch leise durch unsere Wälder streifen, ohne Schaden anzurichten