Der Teilbericht umfasst 273 Seiten. Drei Polizeieinsätze gegen den Whistleblower Adam Quadroni waren zentraler Untersuchungsgegenstand dieses ersten Teilberichts. Als eine der zentralen Feststellungen kommt die PUK zum Schluss, dass keine Instrumentalisierung der Kantonspolizei und weiterer involvierten Amtsstellen durch Mitarbeitende von Unternehmen, welche (mutmasslich) dem Unterengadiner Baukartell angehörten, stattgefunden haben. Kritisch beurteilt die PUK die Rolle der Kantonspolizei. Weniger was den Einsatz von Grenadieren Mitte Juni 2017 bei der Verhaftung von Quadroni betrifft, dieser war gemäss der PUK isoliert betrachtet und angesichts der damals vorliegenden Informationen in den Schranken des Gesetzes erfolgt. Ob diese Festnahme durch eine Interventionseinheit der Kapo überhaupt nötig war, stellt die PUK in Frage. Die Beurteilung des Verhafteten als «gewaltbereite Person» hätten im Wesentlichen auf der Einschätzung einer Person bei der Kapo abgestützt. Bemängelt werden in diesem Zusammenhang viele formelle Fehler aber auch die fehlende Führung durch Vorgesetzte. 

Insgesamt beurteilt die PUK die drei untersuchten Polizeieinsätze gegen Adam Quadroni so, dass es zu einem unrechtmässigen beziehungsweise zu teils unverhältnismässigen Eingriffen in die persönliche Freiheit von ihm und seiner Schwester gekommen ist. «Die PUK führt dies insbesondere darauf zurück, dass die erforderliche Aufsicht beziehungsweise Führungsverantwortung von den involvierten Polizisten nicht in ausreichendem Masse wahrgenommen wurden», heisst es im Bericht. 

Die PUK gibt in ihrem Bericht eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen ab. So schlägt sie beispielsweise vor, ein kantonales Bedrohungsmanagement einzuführen, die Führungsverantwortung bei der Kantonspolizei stärker zu thematisieren oder Verwaltungshandlungen besser zu dokumentieren. Die PUK ist keine Strafbehörde. Sie hat zu untersuchen, zu klären und allenfalls Empfehlungen abzugeben. Die parlamentarische Debatte zu diesem Teilbericht findet am kommenden Montag, 2. Dezember statt. Über eine Administrativuntersuchung, welche die Regierung am 5. Juni 2018 angeordnet hat, wird morgen Mittwoch, 27. November informiert. Eine ebenfalls von der Regierung am 22. Mai 2018 angeordnete Strafuntersuchung ist noch am Laufen. 

Die Untersuchungen zum anderen Schwerpunkt des PUK-Auftrages, nämlich die Frage, ob Mitglieder der Regierung oder Mitarbeitende der Verwaltung im Zusammenhang mit Submissionsverfahren im Bau ihre Verantwortung wahrgenommen haben und ob das Controlling und die interne Aufsicht funktioniert hat, laufen noch. Ergebnisse zu diesem Bereich werden später veröffentlicht.

Wie dem ersten Teilbericht entnommen werden kann, ist der St. Moritzer FDP-Grossrat und PUK-Präsident Michael Pfäffli von sich aus am 1. Oktober dieses Jahres in den Ausstand getreten. Pfäffli hatte sich öffentlich wiederholt kritisch geäussert, was die Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und der Gemeindepolizei betraf. Er sei zur Ansicht gelangt, dass angesichts der Situation inzwischen Umstände vorlägen, welche den Anschein der Befangenheit erwecken könnten, weshalb er «im Zweifel» in den Ausstand zu treten habe, heisst es im Bericht. 

Die PUK wurde anlässlich der Sitzung vom 13. Juni 2018 vom Grossrat im Zusammenhang mit dem Bündner Baukartell eingesetzt. Der PUK gehören neben Michael Pfäffli (FDP), Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Vizepräsidentin), Walter Grass (BDP), Jan Koch (SVP) und Livio Zanetti (CVP) an. In verschiedenen Stellungnahmen von Anwälten der bei der Untersuchung involvierten Personen wird Kritik an der Arbeit der PUK geäussert. Vor allem der Rechtsvertreter von Mitarbeitern der Polizei zieht die Ausgewogenheit des Berichtes in Frage. 

Autor: Reto Stifel

Foto: Daniel Zaugg