Der Bund seinerseits verfügte zeitgleich, dass auch Skigebiete als Veranstalter nur 100 Personen zulassen dürften, was einer faktischen Schliessung der Skigebiete und Bergbahnen gleichkommt. Die Bundesregelung steht über der Kantonsregelung.

Da der Grundsatzentscheid der Kantonsregierung zur Schliessung der Skigebiete weiterhin bestehe, hat der Kantonale Führungsstab (KFS) entschieden, dass Skigebiete und Bergbahnen ihren Betrieb per sofort einstellen müssen. Der KFS bedauert die vorübergehende Rechtsunsicherheit. Sie sei durch die zeitgleichen Entscheide von Bund und Kanton entstanden.

(staka)