Insgesamt seien 113 Baustellen von der Kantonspolizei Graubünden auf die Vorschriften von Art. 7d der Verordnung überprüft worden. Dieser Artikel verpflichtet die Arbeitgeber unter anderem dazu, dass die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben zu limitieren ist, damit die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz eingehalten werden können. Bei den sowohl in der Mesolcina, im Engadin und in weiteren Gebieten des Kantons kontrollierten 113 Betrieben mussten lediglich zwei Beanstandungen vorgebracht werden. Dies zeigt auf, dass die COVID-19-Verordnung des Bundesrats aktuell grösstenteils eingehalten wird. (kapo)