08.09.2020

In der Berichtsperiode vom 1.08.2020 - 31.08.2020 hat der Gemeindevorstand gesamthaft 76 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 14 Baugesuchen wurden 13 genehmigt und eines abgelehnt.

Kommunales Räumliches Leitbild (KRL) – Öffentliche Mitwirkung

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zum Kommunalen Räumlichen Leitbild (KRL) werden nun die bisher am Prozess Beteiligten mit persönlichem Schreiben zur Mitwirkung aufgefordert. Die entsprechenden Entwürfe werden verabschiedet. Ebenfalls wird das Inserat betreffend öffentliche Mitwirkung zur Publikation freigegeben.

Bildungszentrum Grevas – Expertise Überprüfung Raumprogramm und Standort

Aufgrund des Auftrages durch den Gemeinderat an den Gemeindevorstand zur Überprüfung des Raumprogramms und des Standorts für das neue Bildungszentrum Grevas liegen zwei Offerten vor. Als Beratungsbüro wird dazu das Team bestehend aus Basler & Hofmann / Eckhaus für den Schritt I mit Kosten von CHF 30'000.00 (inkl. MwSt.) bestimmt. Für den Schritt II, dessen Kosten noch offen sind, soll aufgrund der ersten Erkenntnisse ebenfalls das gleiche Team beauftragt werden. Dies unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Mittel entweder im Budget 2021 vorhanden sind oder vom Gemeinderat als separater Kredit genehmigt werden.

Alterszentrum Du Lac – Genehmigung Projekthandbuch V2.0

Auf Antrag der Baukommission Alterszentrum Du Lac wird das Projekthandbuch V2.0 genehmigt und zur Unterzeichnung durch die Mitglieder der strategischen Projektsteuerung freigegeben. Zudem wird festgestellt, dass der aktuelle Terminplan aufgrund der noch hängigen Beschwerde gegen die Teilrevision der Ortsplanung nicht eingehalten werden kann und sich die Eröffnung des Alterszentrums Du Lac aller Voraussicht nach um ein Jahr verzögern wird.

Frühwarnsystem Brattas

Der Antrag des Bauamtes betreffend Einrichtung eines automatischen Frühwarnsystems der Gemeinde gemeinsam mit dem kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) für das Gebiet Brattas wird bewilligt. Neben einem reduzierten Messpunktnetz sollen auch drei permanente Überwachungsstationen basierend auf dem Satellitennavigationssystem (GPS) Bewegungen im Hang frühzeitig erkennen können. Zu diesem Zweck wurden drei Standorte für GPS-Antennen ausgesucht. Eine Station liegt oberhalb der Via Tinus auf Boden der Gemeinde; eine zweite Station liegt im Bereich Brattas oberhalb dem besiedelten Gebiet und eine dritte Station soll im Siedlungsgebiet unmittelbar neben der Via Brattas eingerichtet werden. Diese Parzelle ist im Eigentum der AG Grand Hotel Engadinerkulm, welche der Positionierung einer Antenne bereits zugestimmt hat. Somit wird die dazu vorliegende Vereinbarung zur Unterzeichnung genehmigt. 

Bühne Plazza Mauritius – Entfernung Arve

Der Antrag der Abteilung Tourismus, die Arve auf der Plazza Mauritius zu entfernen, um das Projekt «Bühne Plazza Mauritius» voranzutreiben, wird wie folgt behandelt: Der Gemeindevorstand kann einer Entfernung der Arve zustimmen bzw. ist im Grundsatz bereit, diese zu entfernen, falls ein guter gestalterischer und für die entsprechenden Nutzungen – vor allem für Veranstaltungen – geeigneter Vorschlag für die Bühne ausgearbeitet wird. Es muss klar sein, wie der Platz ausgestaltet werden wird, bevor der Baum entfernt wird. Demzufolge werden das Bauamt und die Abteilung Tourismus beauftragt, entsprechende Umsetzungsvorschläge auszuarbeiten.

Circus Medrano – Gastspiel 2021

Das Gesuch des Circus Medrano für ein Gastspiel in der Sommersaison 2021, konkret vom 25. Juli 2021 bis 12. August 2021 (inklusive Anreise, Aufbau, Vorstellungen, Abreise und Platzrückgabe), wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bauamtes und der Abteilung Tourismus wie folgt behandelt: Ein Gastspiel soll grundsätzlich ermöglicht werden. Mit dem Circus Medrano soll abgeklärt werden, wieviel Platz er effektiv benötigt. Sobald diese Informationen vorliegen, wird das Geschäft erneut behandelt.

White Turf 2021 – Besprechung Auflagen Covid-19-Pandemie

Im Rahmen eines gemeinsamen Austausches wird mit dem Vorstand des Rennvereins St. Moritz über die Durchführung des White Turf 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie diskutiert und dazu mögliche Szenarien und Varianten besprochen. Einleitend orientiert der Rennvereinspräsident kurz über den Anlass im Februar 2020, die aktuelle Situation des Vereins und die Verhandlungen mit den Sponsoren. Konkret geht es dem Rennverein aber darum, die Haltung des Gemeindevorstandes betreffend Grossanlässe und somit betreffend Durchführung des White Turfs im 2021 aufgrund der Auflagen und Einschränkungen der Covid-19-Pandemie zu kennen. Der Rennverein hat dazu mehrere Szenarien ausgearbeitet. Eventualitäten sind in Planung. Ein Entscheid zur Durchführung müsse spätestens Ende November 2020 gefällt werden. Die Haltung des Gemeindevorstandes ist positiv. Alle Events, die gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton durchführbar sind, sollen durchgeführt werden. Damit werden positive Signale gesetzt. Es sei sehr wichtig, die Planungen für die Wintersaison 2020 / 2021 bereits jetzt aufzugleisen. Somit bestätigt der Gemeindevorstand dem Rennverein, dass die Gemeinde die Veranstaltungen auf dem St. Moritzersee – soweit es die Vorgaben von Bund und Kanton zulassen werden – im geplanten und bewährten Rahmen unterstützen werde.

Tourismuskommission – Überprüfung Organisation Strukturen

Auf Antrag der Tourismuskommission wird für die Überprüfung der Organisation und der Strukturen der St. Moritzer Tourismusgremien das Institut für Systematisches Management und Public Governance der Universität St. Gallen (HSG) mit einem Mandat von CHF 24'000.00 für die Phase 1 des Projektes beauftragt. Der Betrag wird dem Vorstandskredit verrechnet. Im Rahmen des Projektes werden unter anderem Synergien, Schnittstellen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der aktuell bestehenden St. Moritzer Gremien wie Tourismuskommission, Abteilung St. Moritz Tourismus, Kur- und Verkehrsverein St. Moritz, Markenausschuss Marke «St. Moritz» etc. analysiert. Phase 1 beinhaltet im Konkreten, die Klärung der Problemlage, die Identifikation von Verbesserungspotenzialen, die Erarbeitung eines attraktiven Zukunftsbilds der gesamten Netzwerkorganisation sowie die Ableitung von Veränderungsbedarf.

Klima- und Energie-Charta der Städte und Gemeinden – Beitritt

Auf Antrag der Kommission Energiestadt beschliesst der Gemeindevorstand, der «Klima- und Energie-Charta der Städte und Gemeinden» gemäss «www.klimabuendnis.ch/de/Info/klima-und-energie-charta/ratifikation» beizutreten. Unter anderem verpflichtet sich die Gemeinde mit dem Beitritt zu einer Selbstdeklaration. Innert zwei Jahren ist dabei eine Zusammenstellung der wichtigsten, eigenen Ziele zum Klimaschutz im Rahmen der Charta öffentlich verfügbar zu machen. Die Mitgliedschaft an sich kostet rund einen Rappen pro Einwohner bei einem Mindestbeitrag von CHF 275.00.

Energie-Region oberes Oberengadin – Genehmigung

Der Antrag der Kommission Energiestadt, für das Begleitmandat der «Energie-Region oberes Oberengadin» CHF 10'000.00 zu sprechen, wird genehmigt. Dies unter dem Vorbehalt, dass sich auch die beiden Gemeinden Sils und Silvaplana mit je einem Betrag über CHF 10'000.00 am Projekt beteiligen. Im 2021 ist für das Projekt mit Gesamtkosten von rund CHF 60'000.00 zu rechnen, wobei maximal CHF 30‘000.00 als Projektförderung vom Bundesamt für Energie (BFE) zu erwarten sind, wenn das Projekt vom BFE auch als förderungswürdig beurteilt wird. Für die drei Gemeinden werden somit Kosten von insgesamt rund CHF 30'000.00 anfallen. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Gemeinden Sils, Silvaplana und St. Moritz im Bereich Energie und Klimaschutz soll mit diesem Projekt initiiert und verstärkt werden.

Pensionskasse Gemeinde St. Moritz – Überprüfung gesetzliche Grundlagen

Die Revisionsstelle der Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz ist bei der Revision der Jahresrechnung 2019 auf das Reglement der Gemeinde St. Moritz über die Pensionierung und Entschädigung hauptamtlicher Behördenmitglieder vom 8. Juli 1992 aufmerksam geworden. Dieses Reglement steht im Widerspruch zu Art. 2.5 Abs. 1 des Reglements für die Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz (PK-Reglement), wonach die Mitgliedschaft mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses endet. Die Revisionsstelle empfiehlt dem Stiftungsrat der Pensionskasse eine Grundlage im PK-Reglement zu schaffen. Für die Anpassung des Reglements über die Pensionierung und Entschädigung hauptamtlicher Behördenmitglieder ist die Gemeinde zuständig. Der Gemeindevorstand beschliesst, für die Überprüfung und allfällige Anpassung des Reglements über die Pensionierung und Entschädigung hauptamtlicher Behördenmitglieder einen externen Rechtsberater zu mandatieren. Auch soll in diesem Zusammenhang die vom Gemeindevorstand am 19. November 2018 erlassene Verordnung über die Entschädigung der Präsidenten und Mitglieder kommunaler Behörden und Kommissionen überprüft werden. Allenfalls seien auf Grundlage der neuen Verfassung neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Geschäftsprüfungskommission (GPK) – Ersatzwahl

Die Amtliche Publikation betreffend Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission erfolgte am 25. Juli 2020 mit Frist bis 15. August 2020. Da innert dieser Frist nur eine Kandidatin, Frau Regula Cadalbert, vorgeschlagen wurde, erklärt der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 60 Gemeindeverfassung Frau Regula Cadalbert als gewählt. Dieser Wahlvorschlag wurde durch die CVP St. Moritz dem Gemeindevorstand am 12. August 2020 eingereicht und am 15. August 2020 in der Engadiner Post veröffentlicht.

Nutzungs- und Gestaltungsstudie See – Ausschreibungsunterlagen

Auf Antrag des Bauamtes werden die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen betreffend Nutzungs- und Gestaltungsstudie See genehmigt und zur Ausschreibung freigegeben.

 

St. Moritz, 7. September 2020

 

Gemeindevorstand St. Moritz