31.10.2019

Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für die Zeit vom 1. bis 31. Oktober 2019: In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 57 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 17 Baugesuchen wurden 15 genehmigt, eines abgelehnt und eines nicht behandelt.

Gutsbetrieb Oberalpina – Anfrage betreffend Erwerb: Der Gutsbetrieb Oberalpina bildet im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ein landwirtschaftliches Gewerbe, welches nicht aufgeteilt werden darf (Realteilungsverbot). Dies bedeutet, dass das landwirtschaftliche Gewerbe, also der Gutsbetrieb Oberalpina, nur als Ganzes verkauft werden dürfte. Da die Gemeinde dem aktuellen Pächter die Gesamtfläche, welche das landwirtschaftliche Gewerbe bildet, nicht verkaufen will und ihm auch einzelne Flächen nicht verkaufen darf, selbst wenn die Gemeinde es wollte, kann auf das Anliegen des Pächters, den Gutsbetrieb zu erwerben, nicht eingetreten werden.

Region Maloja – Regionale Oberstufe / Haltung der Gemeinden: Seitens der Region Maloja wurden alle Gemeinden angefragt, wie ihre Haltung betreffend Bildung einer regionalen Oberstufe an einem Standort ist. Die Gemeinde Pontresina wünschte die Behandlung dieses Themas so rasch wie möglich in der Region Maloja. Auch die Gemeinden Sils und Silvaplana haben sich dazu bereits geäussert. Der Gemeindevorstand ist sich einig, dass die Gemeinde St. Moritz zur Einreichung einer Stellungnahme mehr Zeit benötigt, um das Thema sorgfältig zu behandeln. Hierzu muss sowohl der Schulrat als auch die Planungskommission Schulhaus Grevas angehört werden. Die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde St. Moritz ist bis Ende November machbar. Die Präsidentenkonferenz soll über diese Fristerstreckung in Kenntnis gesetzt werden. Das Geschäft wird erneut behandelt.

Projekt Windkraftanlagen Graubünden: Der Gemeindevorstand beschliesst, für den möglichen Bau einer Windkraftanlage im Oberengadiner Talboden nicht aktiv zu werden. Aus Gründen des Landschaftsschutzes kommt für den Gemeindevorstand eine solche Anlage im Oberengadin nicht infrage. Auch gehört die Region nicht zu den Gebieten mit hohem Windpotenzial (starke Schwankungen). Der Gemeindevorstand ist einstimmig der Meinung, dieses Projekt nicht weiterzuverfolgen.

Internationaler Schlittschuh-Club St. Moritz – Unterstützungsgesuch: Das Gesuch des Internationalen Schlittschuh-Clubs (ISC) St. Moritz um einen Beitrag für das Jahr 2019 über insgesamt 25'000 Franken wird analog der Unterstützung im 2018 mit einem Beitrag über 15'000 Franken bewilligt. Falls der ISC aufzeigen kann, dass bei den erwähnten zusätzlichen Trainingscamps, welche den Vereinsaufwand mittlerweile erheblich erhöhen, auch St. Moritzerinnen und St. Moritzer teilnehmen, wird der Gemeindevorstand eine Erhöhung des Beitrages aufgrund der Anzahl St. Moritzer Teilnehmer/ innen nochmals prüfen.

Klimaanpassungsstrategie Seeeis Oberengadin – Projektverlängerung: Das Gesuch von Felix Keller betreffend Verlängerung des Projektes Klimaanpassungsstrategie Seeeis Oberengadin um rund acht Monate (neu bis 1. September 2020) wird genehmigt. Die Projektverlängerung hat keine Anpassungen am Budget zur Folge. Die Abteilung Finanzen wird beauftragt, die genehmigten und noch zur Auszahlung pendenten St. Moritzer Restgelder entsprechend korrekt zu verbuchen.

Parkhaus Quadrellas – Planersubmission Instandstellung: Auf Antrag des Bauamtes werden die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen und Dokumente betreffend «Planersubmission Instandstellung Parkhaus Quadrellas» genehmigt. Auch in Bezug auf die parallel zu den Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung des bestehenden Parkhauses laufenden Abklärungen zur Projektidee «Quadrellas Nova» (Verkauf Parkhaus oder Abgabe im Baurecht an einen Investor) legt der Gemeindevorstand fest, dass die Publikation der Ausschreibung durch das Bauamt ab 18. November 2019 erfolgen wird. Zudem sind für die Planung der Sanierung in der kommunalen Infrastrukturplanung für das 2020 0,5 Millionen Franken eingestellt. Investitionen zum laufenden Unterhalt werden weiter getätigt und sind, soweit voraussehbar, in der Erfolgsrechnung im Budget 2020 berücksichtigt. Das Bauamt weist auch darauf hin, dass für einzelne technische Komponenten keine Ersatzteile mehr zur Verfügung stehen. Dieser Umstand kann im schlechtesten Fall zu einer Schliessung des Parkhauses führen.

Teilrevision kantonales Waldgesetzes – Vernehmlassung: Die Stellungnahme der Gemeinde St. Moritz betreffend Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes wird genehmigt und zuhanden des kantonalen Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) verabschiedet.

«Abgehende» Arven (Krankheitsbefall) – Information Forstamt St. Moritz: Die Information des Forstamtes betreffend abgehende Arven (Krankheitsbefall) wird durch den Gemeindevorstand zur Kenntnis genommen. In ständigem Austausch mit den kantonalen und eidgenössischen Fachstellen beobachtete das Forstamt St. Moritz in den letzten zwei Jahren, dass vermehrt Arven ab einer Höhe von zwei bis acht Metern aus unerklärlichen Gründen «abgehen». Davon sind vor allem Arven an Südhängen zwischen dem Talboden und einer Höhe von rund 2 000 Metern betroffen. Auffällig sei dabei, dass mit zunehmender Höhe die Anzahl der befallenden Arven abnehme. Der Krankheitsverlauf sei bei allen Bäumen sehr ähnlich.

In einer ersten Phase verlieren die Nadeln ihr sattes, kräftiges Grün und wirken plötzlich stumpf und grau. Die Symptome können teilweise sehr früh auftreten, und es kann bis zu einem halben Jahr dauern, bis die Bäume deutliche Vitalitätsdefizite aufzeigen. Liegt dazwischen eine Vegetationspause (Winter), so treiben die betroffenen Arven nicht mehr aus oder die Triebe sind reduziert und kurz. Danach beginnen die Bäume von innen her ihre Nadelfarbe zu verlieren, und meist wird dann auch ein Befall von Sekundärschädlingen (zum Beispiel Borkenkäfer) festgestellt. Der Gemeindevorstand wünscht, dass er weiterhin über die Entwicklung der «abgehenden» Arven informiert wird.

Weko-Untersuchung Bauleistungen Graubünden – Leistung von Vergleichszahlungen von Strassenbelagsunternehmen an den Kanton und die Gemeinden: Betreffend «Weko-Untersuchung: Bauleistungen Graubünden» – Leistung von Vergleichszahlungen von Strassenbelagsunternehmen an den Kanton und die Gemeinden» ist der Gemeindevorstand auf Empfehlung des Rechtskonsulenten der Meinung, dass es mehr im Interesse der Gemeinde liegt, sich dem vorliegenden Vergleich anzuschliessen, als auf eigenes Risiko und mit offenem Ausgang eine eigene Lösung mit den Unternehmungen zu suchen beziehungsweise einen Gerichtsentscheid gegen diese zu erwirken. Somit wird die entsprechende Erklärung der Gemeinde St. Moritz genehmigt und zuhanden des kantonalen Bau-, Verkehrs und Forstdepartements (BVFD) verabschiedet. Der Vergleich sieht unter anderem vor, dass Unternehmen dem Kanton zuhanden der Gemeinde St. Moritz einen Betrag von insgesamt 71'856.55 Franken als Vergleichszahlung zahlen. (dl)