16.11.2020

Stellenbesetzung Aushilfe für «La Maisa» und «La Maisa Plus»
Die schul- («La Maisa») bzw. familienergänzende («La Maisa Plus») Kinderbetreuung wird zeitweilig stark beansprucht, so dass krankheitsbedingte Ausfälle mit dem vorhandenen Personal nicht aufgefangen werden können.
Auf Antrag des Kommissionsvorsitzenden Marc P. Lehner, Co-Schulleiterin Flurina Urech und La-Maisa-Leiterin Anita Di Grazia stimmen Schulrat und Gemeindevorstand der Anstellung von Flavia Gufler als Betreuungsperson (Springerin) für «La Maisa» und «La Maisa Plus» zu. Ein bestimmtes Arbeitspensum wird nicht festgelegt, da die Springerin auf Abruf eingesetzt wird.
Flavia Gufler ist Leiterin der Spielgruppe Pontresina und tritt ihre Stelle am 16. November 2020 an.

Förderungsbeiträge an Pontresiner Talente
Aus dem mit CHF 12'000.- dotierten Talentförderungskonto richtet der Gemeindevorstand an 7 Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller (gleich viele wie im Vorjahr) aus den Sportarten Ski alpin und Langlauf Beiträge zwischen CHF 1’000.- und CHF 1'500.- im Gesamtbetrag von CHF 7'500.- aus (Vorjahr CHF 7'500.-).
Beitragsberechtigt sind Sport- und Kulturtalente unter 20 Jahren, die ihr Hobby auf Kader- bzw. Auswahlniveau betreiben und denen ihre Trainer bzw. Lehrer besonderes Engagement und weiteres Steigerungspotential attestieren.

Übernahme Oberstufe Sils/Silvaplana durch die Gemeindeschule Pontresina
Die Schulträgerschaft Sils befasst sich mit der Einrichtung einer zweisprachig geführten Schule. Eine Lösung mit der Sekundarstufe I in St. Moritz ist nicht realisierbar, da diese nur Deutsch als Schulsprache hat. Das kantonale Amt für Volksschule und Sport schlägt vor zu prüfen, ob die betroffenen Schüler die Sekundarstufe I in Samedan oder Pontresina besuchen könnten.
Auf ein entsprechendes Gesuch der Gemeinde Sils hält der Pontresiner Schulrat fest, dass maximal 4 bis 6 zusätzliche Oberstufenschüler integriert werden könnten ohne zusätzliche Raum- und Personalressourcen.
Der Gemeindevorstand lehnt das Gesuch ab. Ganze zusätzliche Klassenzüge bzw. Schuljahrgänge könnten nicht in die Gemeindeschule Pontresina integriert werden ohne Ausbau des Schulhauses und die Anstellung zusätzlicher Lehrpersonen. Beides ist nicht vorgesehen.

Umbau Wohnung Nr. 1 Chesa Spler, Via d’Arövens 19, Parz. 2252
Auf Antrag des Bausekretariats stimmt der Gemeindevorstand einer Totalsanierung der Wohnung Nr. 1 zu. Vorgesehen ist die Erneuerung von Bädern, Küche, Fenstern und Böden. Bei der geplanten Sanierung werden keine Zimmerzusammenlegungen vorgenommen.

Beschlussbestätigungen iS. Covid-19-Schutzmassnahmen an der Gemeindeschule
Die Gemeindeverfassung sieht vor, dass der Gemeindevorstand in dringenden Fällen auch untraktandierte Beschlüsse fällen darf, nötigenfalls auch auf dem Zirkularweg. Sie müssen aber an der nächsten ordentlichen Sitzung formell traktandiert werden und die Beschlüsse sind zu bestätigen.
Am 30. Oktober 2020 stimmten der Schulrat und der Gemeindevorstand einem Antrag des Gemeindeführungsstabes (GFS) zu, für die gesamte Oberstufe (Sekundarstufe I) und für alle Erwachsenen auf dem Schulareal ein Covid-19-Schutzmaskenobligatorium zu erlassen. Dies in Anlehnung an eine von der Stadtschule Chur bereits in der Vorwoche erlassene Maskenpflicht und an die Covid-19-Verordnung des Bundesrates, die schweizweit für alle Schüler der Sekundarstufe II (ua. Gymnasien) die Maskenpflicht bestimmt.
Die Maskenpflicht in Pontresina gilt seit dem 2. November. Per 9. November hat das Bündner Gesundheitsamt kantonsweit eine Maskenpflicht für die Sekundarstufe I verhängt. Sie gilt vorerst bis zu den Weihnachtsferien.
Am 2. November 2020 entschied der Gemeindevorstand, dass den Lehrpersonen wie den Schülerinnen und Schülern Masken des Typs IIR (antibakteriell, staub- und tröpfchensicher) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Pro Tag werden ca. 150 Masken benötigt (Wechsel am Mittag), geeignete private Stoffmasken sind erlaubt.

Urnenwahlen statt Gemeindeversammlung
Für die Gemeindewahlen 2021-2024 und die Behandlung diverser Sachgeschäfte (ua. Budget 2021) hatte der Gemeindevorstand auf Freitag, 27. November 2020, eine Gemeindeversammlung angesetzt. Dazu wären rund 300 Teilnehmende erwartet worden. Ein Schutzkonzept (u.a. Maskenobligatorium) sollte die Corona-Ansteckungsgefahr vermindern.
Die am 28. Oktober 2020 vom Bundesrat erlassenen neuen Schutzbestimmungen sehen einerseits ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr 50 Personen vor, nehmen anderseits aber Gemeindeversammlungen explizit von dieser Obergrenze aus.
Dieser Widerspruch ist schwer aufzulösen. Der Gemeindevorstand beurteilt die Durchführung einer Gemeindeversammlung aufgrund des absehbaren überdurchschnittlich hohen Interesses (Kampfwahlen), aufgrund des starken Anstiegs der Infektionszahlen und des Umstandes, dass eine grössere Zahl von Stimmberechtigten aus Furcht vor einer Ansteckung und/oder einer Quarantänepflicht quasi gezwungenermassen auf die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte verzichten würden, als unverantwortlich.
Mit einer sogenannten Ermächtigungsverordnung hat die Bündner Regierung am 3. November 2020 eine notrechtliche Grundlage geschaffen, damit Gemeinden wie Pontresina – wo von der Gemeindeverfassung keine Urnenabstimmungen vorgesehen sind – ausnahmsweise und aufgrund der spezifischen Situation Urnenabstimmungen durchführen können. Der Gemeindevorstand hat entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Durchführung erfolgt im Rahmen der eidg. Volksabstimmung vom 29. November 2020 und nach Massgabe des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden; namentlich ist auch die briefliche Wahl und Abstimmung möglich.
Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber