23.11.2020

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 17. November 2020

Projekt Neubau Jugendherberge Tolais
Das von der Schweizerischen Stiftung für Sozialtourismus SSST gemachte Angebot für die Pacht des geplanten Jugendherberg-Neubaus vermag nicht zu genügen. Der Neubau ist mit Kosten in der Grössenordnung von CHF 10,8 Mio. veranschlagt. Die auf die Gemeinde als Erstellerin entfallenden jährlichen Kosten würden durch den Pachtzinsertrag bei weitem nicht gedeckt.
Im Zentrum der weiteren Projektarbeit steht nun die Lösung mit einer Stockwerk-Eigentümer­gemeinschaft, in welcher der Beherbergungs-Hochbau durch Dritte und das Sockelgeschoss mit Langlaufzentrum, Shops und Einstellhalle durch die Gemeinde erstellt würde.

Kenntnisnahme Schlussbericht zum Versuch zur Schneekonservierung («Snowfarming»)
Die Übersömmerung von Kunstschnee zur Verwendung im Spätherbst zum Loipenbau («Snowfarming») funktioniert in Pontresina nicht. Dies ist die Erkenntnis eines von März bis Oktober 2020 durchgeführten Versuchs im Gebiet «Schlosswiese» in Islas dal Piaunch. Gestartet wurde Mitte März mit 780 Kubikmetern Kunstschnee. Monatliche Messungen belegen das rasante Wegschmelzen des Schneehaufens trotz Styroporplatten- und Folien-Isolierung bis Ende Oktober. Zwar wäre der Abschmelzprozess mit einer 40 cm dicken Sägemehlschicht deutlich zu verlangsamen, doch ist der für die Übersömmerung des Sägemehls nötige Platz nicht vorhanden.
Für die Ausbringung des über den Sommer konservierten Schnees auf die Wiesen muss der Untergrund gefroren sein, was bei entsprechenden Minustemperaturen in der Regel 5-7 Tage dauert. Dank den vorhandenen leistungsstarken Schneeerzeugern kann in diesem Zeitraum der Schnee aber auch direkt produziert und auf den gefrorenen Boden ausgebracht werden.
Der Gemeindevorstand beschliesst darum, das «Snowfarming» nicht mehr weiter zu verfolgen und stattdessen einen weiteren Ausbau der Loipenbeschneiungen anzustreben.

Mitwirkungsbericht Regionale Standortentwicklungsstrategie Region Maloja
Hinsichtlich der Neukonzeption des Regionalmanagements und der NRP-Periode ab 2024 sind dem Kanton aktualisierte Standortentwicklungsstrategien vorzulegen, wobei die Verantwortung für die Weiterentwicklung bei den Regionen liegt und der Kanton diese zur Kenntnis nimmt. Beauftragt durch die Präsidentenkonferenz hat die Geschäftsstelle der Region Maloja eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ein Mandat an die Hanser Consulting AG vergeben, um die bestehende regionale Standortentwicklungsstrategie (rSES) von 2015 zu überarbeiten.
Im Mai 2020 hatte der Pontresiner Gemeindevorstand einen ersten Entwurf für eine rSES in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen, ohne sich mit konkreten Ergänzungs- oder Änderungsanliegen einzubringen. Am 16. Juli 2020 billigte die Gemeindepräsidentenkonferenz die Strategiedokumente zH. der öffentlichen Mitwirkungsauflage, von der bis zum 10. September 2020 10 Beiträge von Organisationen und 5 Beiträge von Privatpersonen eingegangen sind. Die einzelnen Anträge wurden im nun vorliegenden Mitwirkungsbericht systematisch erfasst und thematisch geordnet. Die Gemeinden und die Vernehmlasser haben die Möglichkeit, bis zum 30. November 2020 zur Behandlung ihrer Eingaben im Mitwirkungsbericht Stellung zu nehmen.
Der Gemeindevorstand nimmt den Bericht ohne weitere Stellungnahme zur Kenntnis.

Beitritt zum Verband Bündner Gemeinden VBG
Im Kreis der «Parlamentarischen Gruppe Gemeinden» im Grossen Rat ist die Idee entstanden, die Kräfte und Interessen der Bündner Gemeinden in einem «Verband Bündner Gemeinden VBG» zu vereinen.
Der Pontresiner Gemeindevorstand lehnt einen Beitritt ab, im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
- Die Interessenvielzahl der 105 Bündner Gemeinden ist zu uneinheitlich, um einen gemeinsamen Verband gegenüber dem Kanton als Ansprechpartner auftreten lassen zu können.
- Aus dem gleichen Grund dürfte die Findung von konsolidierten Verbandshaltungen zB. für Vernehmlassungsantworten schwierig bis nicht möglich sein und in jedem Fall viel Zeit beanspruchen.
- Bei zentralen Themen wie zB. dem Finanzausgleich wäre ein Verband wegen den gegenläufigen Interessen seiner Mitglieder zur Passivität verpflichtet und damit keine Unterstützung für seine Mitglieder.
- Die Gemeinde Pontresina geniesst das Privileg, mit den kantonalen Amtsstellen und den Mitgliedern der Bündner Regierung einen engen Dialog pflegen zu dürfen. Es ist zu befürchten, dass dieser enge Kontakt mit Verweis auf einen Verband als Dialogpartner verloren geht und die Gemeinde Pontresina dadurch in ihrer Selbständigkeit geschwächt würde.

Überarbeitete Vereinbarung mit der RhB betr. Bau, Betrieb und Unterhalt des Bahnhofplatzes Pontresina
Mit einer Vereinbarung verständigen sich die Gemeinde und die RhB darüber, wem beim Unterhalt des neu gestalteten Pontresiner Bahnhofplatzes künftig welche Aufgaben zufallen zB. im Bereich Schneeräumung und Platzunterhalt.
Der Gemeindevorstand stimmt der nach einer ersten Lesung marginal ergänzten Vereinbarung zu.

Baubewilligungen
Auf Antrag der Baukommission bzw. des Bausekretariats stimmt der Gemeindevorstand folgenden Bauvorhaben zu:
- Totalsanierung und Umbau Wohnung Nr. 6 in der Chesa Andrea, Giassa Stipa 18
- Neubau offener Unterstand auf dem Werkhof der Costa AG Hoch- und Tiefbau, Via da Bernina 4
- Erstellung eines Glas-Windschutzes auf der Terrasse der Chesa Punt’ota, Via da la Staziun 12
- Abänderung Baugesuch Umbau und Renovation Chesa Chardun, Via Muragls Suot 18 (diverse Fassadenänderungen und neue Pergola)
- Umbau Wohnung Nr. 1 Sur l’Ovel 1b, Via da la Botta 5
- Umbau Chesa Stiffler, Via Chantun Sur 3: Beim Umbau ist vorgesehen, die Grundstruktur der historischen Baute zu erhalten. Es werden diverse Innenwände abgebrochen oder verschoben, welche jedoch nicht zur ursprünglichen Bausubstanz gezählt werden. Vor Erteilung der Ausführungsbewilligung muss ua. die Parkplatzfrage geklärt werden.

Ausscheidung Gewässerräume: Behandlung Mitwirkungsauflage
Die 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes greift Grundlagen aus dem «Leitbild Fliessgewässer» auf und macht die Ausscheidung von Gewässerraum obligatorisch. Die Kantone müssen den Gewässerraum entlang von Flüssen, Bächen und Seen bis Ende 2018 festlegen und in der kantonalen Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen. Der Gewässerraum dient der langfristigen Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewässernutzung.
Die Ausscheidung der Gewässerräume in der Gemeinde Pontresina wurde mit Datum am 26. Mai 2020 zur Mitwirkungsauflage öffentlich aufgelegt. Während der Publikationszeit sind fünf Eingaben eingereicht worden. Im Grundtenor beantragen alle Eingaben mindestens eine Verschiebung des Gewässerraums oder eine Entlassung aus dem Gewässerraum, damit die betroffenen Liegenschaften keine «Last» in diesem Zusammenhang haben.
Gestützt auf die Beurteilung des Planungsbüros Stauffer & Studach Chur und auf Antrag der Baukommission lehnt der Gemeindevorstand vier Anträge ab und stimmt einem Antrag teilweise zu.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber