11.12.2020
Der Gemeindevorstand macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Ortsplanungsrevision in den ausgeschiedenen Wald- und Wildschonzonen jede Art der
Sportausübung, insbesondere das Variantenskifahren, das Schneeschuhlaufen sowie jedes Betreten und Befahren abseits der markierten Wege, untersagt ist.

Das Verbot gilt vom 20. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021.

Dies betrifft die Gebiete God Fainchs, God Chamaduoir, God Pschaidas, God Arvins und God Drosa.
Wir ersuchen die Wintersportler dringend, diese Regelung zu respektieren.
Zuwiderhandlungen werden im Sinne von Art. 92 BauG mit Busse bestraft.
Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch,
Der Präsident: Jakob Stieger
Der Aktuar: Urs Niederegger
2. Dezember 2020, 7522 La Punt Chamues-ch