10.12.2020

An seinen Sitzungen in den Monaten September und Oktober 2020 behandelte der Gemeindevorstand folgende Traktanden:

Ortsplanung; Sportzone San Gian

Der Prozess für eine Teilrevision der Ortsplanung «Sportzone San Gian» hat der Gemeindevorstand auf Begehren des FC Celerina gestartet. Mit der Vorlage sollte das Gebiet um den Sportplatz San Gian einer Sportzone zugeordnet werden. Damit sollten die Möglichkeiten geschaffen werden, neben dem bestehenden Fussballplatz einen Kunstrasenplatz zu erstellen. Da sich das gesamte Areal San Gian im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung befindet, hat die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die Situation vor Ort beurteilt und eine Empfehlung abgeben. Der Vorprüfungsbericht des kantonalen Amtes für Raumentwicklung (ARE) basiert auf der erwähnten Empfehlung. Darin ist festgehalten, dass die hohe Schutzwürdigkeit des vom Vorhaben tangierten Gebietes die Interessen der Sportgemeinschaft überwiegt. Es wird empfohlen die Planung einer Sportzone an diesem Standort nicht mehr weiterzuverfolgen. Aufgrund der vorliegenden Berichte hat der Gemeindevorstand Celerina entschieden diese Planung nicht mehr weiterzuverfolgen.

Ortsplanung; Hotelzone Sur Crasta Pradè

Im Auftrag des Gemeindevorstandes hat das Planungsbüro die Grundlagen für eine Teilrevision der Ortsplanung «Hotelzone Sur Crasta Pradè» erstellt. Damit sollen die Möglichkeiten geschaffen werden im erwähnten Gebiet ein neues Hotel oder ein hotelähnlicher Betrieb, allenfalls in Verbindung mit einer angegliederten Klinik oder betreuten Alterswohnungen zu realisieren. Ebenfalls möglich sind betriebsnotwendige Erstwohnungen. Dieses Planungsvorhaben wurde dem Kanton Graubünden zur Vorprüfung eingereicht.

Ortsplanung; Gewerbezone Pros d’Islas

Die Parzelle Nr. 843 (7258 m2) liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der Zone übriges Gemeindegebiet und gemäss Nutzungsrichtplan im „Baugebiet Reserve“. Es handelt sich somit sinngemäss um eine Zone für künftige bauliche Nutzung. Sie befindet sich im Eigentum der einfachen Gesellschaft „Uniun Pros d’Islas“. Die Grundeigentümer haben der Gemeinde den Antrag um Zuweisung der Parzelle zur Gewerbezone gestellt, um die Neuansiedlung von Gewerbetreibenden aus der Region zu ermöglichen. Der Gemeindevorstand Celerina unterstützt den Antrag der Eigentümer, eine neue Gewerbezone zu schaffen, da die bestehenden Gewerbezonen in der Gemeinde genutzt und dicht überbaut sind. Der Gemeindevorstand ist klar der Meinung, dass eine eigene Gewerbezone verfügbar sein muss, um wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten wahrnehmen zu können. Mit der Vorlage soll sichergestellt werden, dass die angestrebten gewerblichen Nutzungen nicht durch Wohnnutzungen konkurrenziert werden. Weiter soll mit geeigneten Massnahmen dafür gesorgt werden, dass bestehende Wohnquartiere durch die Ansiedlung von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben nicht übermässig gestört werden. Die Teilrevisionsvorlage wurde dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Dabei wurde das Vorhaben weitgehend positiv beurteilt.

Im Rahmen der Mitwirkungsauflage gingen bei der Gemeinde vier Stellungnahmen ein. Begründet werden diese im Wesentlichen durch einen nicht genügend ausgewiesenen Bedarf und Beeinträchtigung von benachbarten Liegenschaften in Bezug auf Aussicht, Besonnung, Lärmemissionen. Der Gemeindevorstand hat die Eingaben geprüft und schriftlich beantwortet. Der Bedarfsnachweis wird damit begründet, dass die aktuelle Gewerbezone in der Gemeinde vollständig überbaut ist und in der Region ein akuter Mangel an Gewerbezonen besteht. Weiter liegen konkrete Anfragen von Gewebetreibenden vor. In Bezug auf die befürchteten Beeinträchtigungen enthält der Baugesetzesartikel eine umfassende Regelung der baulichen Gestaltung und Nutzung. Es ist ein Überbauungs- und Erschliessungskonzept für das ganze Quartier zu erstellen, womit eine qualitätsvolle Überbauungs- und Umgebungsgestaltung gewährleistet wird. Die Teilrevision der Ortsplanung wird der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet.

Giassa da la Baselgia; Verkehrsregime

Im Verkehrskonzept der Gemeinde ist vorgesehen, den Verkehr hauptsächlich auf der Hauptachse zu führen und die kleinen Nebenstrassen nach Möglichkeit zu entlasten. Die Giassa da la Baselgia ist schmal und hat teilweise unübersichtliche Ein- und Ausfahrten. Auf Antrag der Verkehrskommission hat der Gemeindevorstand entschieden, die Sperrung diese Strasse auf Höhe der Kirche Bel Taimpel ins Auge zu fassen. Die Grundlagen dafür werden ausgearbeitet und amtlich publiziert.

Abfallsammelstelle Werkhof

Die Abfallsammelstelle beim Werkhof wird neugestaltet. Es konnte die Möglichkeit geschaffen werden den Container für das Grüngut an einen abschliessbaren Ort hinzustellen. Für die eigentliche Kehrichtsammlung wird das System Molok eingerichtet. Die Budgetfreigabe und Arbeitsvergabe wurde gutgeheissen.

Winterwanderweg Marguns – Laret – Celerina

Engadin St.Moritz Mountains AG prüft die Möglichkeit eines Winterwanderweges von Marguns über Laret bis nach Celerina. Mögliche Wegführungen wurden erarbeitet und erörtert. Der Gemeindevorstand hat sich zu diesem Vorhaben grundsätzlich positiv geäussert.