19.01.2021
Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen des Gemeindevorstandes öffentlich bekannt zu geben. Der Gemeindevorstand informiert über folgende sofortige Demission.
Gemeindevorstand
Roman Ferrari
Gemäss Art. 13 der Gemeindeverfassung wird innert vier Monaten anlässlich einer Gemeindeversammlung eine Ersatzwahl durchgeführt.
Gemeinde Celerina/Schlarigna
19. Januar 2021