01.02.2021

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 26. Januar 2021

Gesuch Gemeinde Samedan betr. Gemeindebeteiligung an Pflegekosten-Restbetrag
Zwei Personen zogen 2013 bzw. 2015 von ausserhalb Graubündens ins Altersheim Promulins in der Gemeinde Samedan. Beide wurden in der Folge pflegebedürftig. In Auslegung der damals geltenden Gesetzeslage stellte sich die Gemeinde Samedan auf den Standpunkt, die Gemeindebeiträge an die Pflegekosten seien von den Herkunftsgemeinden der beiden Personen zu tragen und verweigerte die Leistung. Dagegen klagte die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin SGO als Trägerin des Pflegeheims vor Verwaltungsgericht. Dieses verurteilte im Juli 2020 die Gemeinde Samedan zur Übernahme der Kosten von insgesamt CHF 105'118.-.
In der Folge stellte die Gemeinde Samedan das Gesuch an die Oberengadiner Gemeinden, sich gemäss Schlüssel an den Kosten zu beteiligen. Der Pontresiner Gemeindevorstand lehnt die Leistung des Pontresiner Anteils von CHF 11'836.- aus folgenden Gründen ab:
- Es liegt ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtes Graubünden vor, das die Pflegekosten der Gemeinde Samedan zuweist.
- Die Gemeinde Samedan als Standort des Alters- und Pflegeheims Promulins hat mit der Kostenübernahme im vorliegenden Fall zwar einen Standortnachteil. Dieser Nachteil dürfte aber mit anderen Einnahmen aus der regionalen Zentrumsfunktion wettgemacht werden.
- Die Gemeinde Pontresina hat keine Rechtsgrundlage um Pflegekosten mitzufinanzieren, die gerichtlich einer anderen Gemeinde überbunden worden sind.
Seit dem 1. Januar 2019 ist die Zuständigkeit bei interkantonalen Sachverhalten im Krankenversicherungsgesetz klar geregelt. Demnach sind jetzt die Herkunftsgemeinden zahlungs-pflichtig.

Erlass Miete Privatparkplatz Hotel Morteratsch
Die Hotel Morteratsch AG hat die gemeindeeigene Parzelle 2489 in unmittelbarer Hotelnähe für CHF 17'500.-/Jahr als privaten Parkplatz für Hotel- und Restaurantgäste gemietet. Mit Verweis auf die durch die Corona-bedingte Restaurantschliessung seit anfangs Dezember weggebrochenen Erträge ersucht die Hotel Morteratsch AG um eine Mietminderung.
Der Gemeindevorstand hat einem vollständigen Mieterlass für die Zeit ab dem 1. Dezember 2020 und bis zum Ende des Restaurant-Lockdowns zugestimmt. Dies auch in Würdigung der Aufrechterhaltung von Takeaway-Betrieb und WC-Offenhaltung in Morteratsch für die zahlreichen Gäste.
Im Gegenzug muss das Hotel auf die Erhebung von Parkgebühren auf seinem Parkplatz verzichten, kann aber für das Abstellen von Fahrzeugen eine Bewilligung voraussetzen und Verstösse ggf. ahnden.
In der Vorwoche hatte der Gemeindevorstand bereits einem ähnlich gelagerten Gesuch eines anderen Gastwirtschaftsbetriebs zugestimmt.

Auftragsvergabe Erarbeitung Projekt/BAB-Gesuch Neuzugang Klettersteig La Resgia
Am 30. August 2020 lösten sich nach intensiven Niederschlägen aus einem instabilen Bereich der Felswand neben dem Klettersteig La Resgia rund 80 m3 Fels. Sämtliche Sturzblöcke blieben im Wald am Hangfuss auf dem Schuttfächer liegen. Dabei wurde aber der Zugang zum Klettersteig zerstört. Er blieb deshalb und wegen drohender weiterer Steinschlaggefahr geschlossen.
Die touristische Bedeutung des jeweils ab 1. Juni geöffneten Klettersteigs – in Dorfnähe und nicht schwierig – ist sehr gross. Eine Wiedereröffnung für den kommenden Sommer wäre aus touristischer Sicht sehr willkommen und könnte gem. Beurteilung von Geologie- und Gebirgsspezialisten unter zwei Voraussetzungen auch realisiert werden:
- Die instabile Felsmasse im Abbruchgebiet muss sich vorher lösen (zur Überwachung der Felsbewegungen besteht seit Herbst 2020 ein automatisches Messsystem mit Alarmierungsfunktion)
- Nach dem Abgang der Felsmassen ist ein neuer Zugang von der linken Seite her einzurichten. Nötig dazu ist ein BAB-Verfahren. Gestützt auf Konzepte und Kostenschätzungen vergibt der Gemeindevorstand folgende Aufträge:
- für die Konzipierung und Erstellung des Neuzugangs Klettersteig La Resgia an die Go Vertical GmbH Pontresina mit einem Kostendach von CHF 40'000.-
- für die Erarbeitung des BAB-Gesuchs an die Eco Alpin SA Celerina mit einem Kostendach von CHF 8'000.-
Die Planungs- und Bewilligungsverfahren sollen umgehend gestartet werden.

Stellenbesetzung Jahrespraktikumsstelle bei Pontresina Tourismus ab Sommer 2021
Auf Vorschlag von Pontresina Tourismus und Personalamt stimmt der Gemeindevorstand der Besetzung der Praktikumsstelle bei Pontresina Tourismus von Juli 2021 bis Juli 2022 mit Jessica Kuhn (1997, aus Winterthur) zu. Sie absolviert zZ. an der HFT Graubünden in Samedan das Studium zur dipl. Tourismusfachfrau HF und hat zwischen dem 1. und dem 3. Studienjahr ein einjähriges Praktikum zu absolvieren.
Nach einem Unterbruch bietet die Gemeinde Pontresina seit Sommer 2020 wieder Praktikumsplätze bei Pontresina Tourismus an. Für das Praktikum 2021/2022 waren rund ein Dutzend Bewerbungen eingegangen.

Aufhebung kommunale Erstwohnungspflicht Wohnung Nr. 54, Wohnpark Roseg, Via Maistra 75
Auf Antrag des Bausekretariats stimmt der Gemeindevorstand der Entlassung der Wohnung Nr. 54 im Wohnpark Roseg aus der kommunalen Erstwohnungspflicht zu. Nach nachgewiesener 20-jähriger rechtskonformer Nutzung als Erstwohnung fällt die Nutzungsbeschränkung und die Einheit wird altrechtlichen Wohnungen gleichgestellt, dh. sie könnte auch als Zweitwohnung genutzt werden.
Weil Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen höhere Verkaufserträge erzielen, ist für die Entlassung aus der Erstwohnungspflicht eine neue Schätzung durch das kantonale Amt für Immobilienbewertung verlangt. Der mutmasslich höhere Wert schlägt sich in der Vermögenssteuer nieder. Im Gegenzug verzichtet Pontresina auf eine direkte Mehrwertabschöpfung.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber