02.03.2021
Anlässlich der Sitzung vom 25. Februar 2021 hat der St. Moritzer Gemeinderat einer Teilrevision des Polizeigesetzes zugestimmt. Der Gemeinderat hat dabei konkret der Streichung von Art. 2 Abs. 3 Polizeigesetz, der Einfügung von Art. 5a Polizeigesetz und der Änderung von Art. 23 Abs. 1 lit. a Polizeigesetz zugestimmt. Diese Änderungen unterliegen nach Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.

Datum der Veröffentlichung: Dienstag, 2. März 2021
Ablauf der Referendumsfrist: Donnerstag, 1. April 2021
Gemeindevorstand St. Moritz
St. Moritz, 2. März 2021