17.04.2021
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet vorzunehmen:

• Sperrung der Giassa da la Baselgia auf der Höhe Kirche Bel Taimpel

Das Verkehrskonzept der Gemeinde Celerina/Schlarigna sieht vor, dass auf den kleineren Quartierstrassen nur noch Zubringerverkehr der Anwohner unterwegs ist. Der Durchgangs- und Zielverkehr für andere Gebiete soll auf den Hauptverkehrsstrassen zirkulieren. Die Giassa da la Baselgia ist zudem sehr schmal und hat einige unübersichtliche Garagenausfahrten. Mit dieser Massnahme kann der Durchgangsverkehr unterbunden werden.

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 10. November 2020 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Celerina eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung ans Verwaltungsgericht.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 17.04.2021