08.05.2021
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung La Punt Chamues-ch am 3. Mai 2021 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Teilrevision Ausscheidung Gewässerraum, Gefahrenzonen
Auflageakten:
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1 : 2‘000, La Punt Chamues-ch Dorf, Gewässerraum und Gefahrenzonen
- Zonenplan 1 : 2‘000 Alp Proliebas, Stevel da la Bes-cha, Serlas, Alp Prüna, Albulapass, Gewässerraum und
Gefahrenzonen
Auflagefrist:
vom 8. Mai 2021 bis zum 7. Juni 2021 während den Kanzleistunden.
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch,
der Präsident: Jakob Stieger
der Gemeindeschreiber: Urs Niederegger
La Punt Chamues-ch, den 7. Mai 2021