05.08.2021
Anlässlich seiner Sitzung vom 29. Juli 2021 hat der Gemeinderat die Einräumung eines Baurechtsvertrags zu Gunsten der Hotel San Gian AG bezüglich der Realisierung einer Parkierungsanlage auf Parzelle Nr. 1311 beschlossen. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 5 der Gemeindeverfassung unterstehen Beschlüsse über Veräusserung und Verpfändung von Grundeigentum sowie über die Einräumung von anderen beschränkten dinglichen Rechten, sofern die finanzielle Tragweite des Beschlusses mehr als CHF 500‘000 bis CHF 2‘000‘000 ausmacht, was vorliegend der Fall ist (Heimfallentschädigung), dem fakultativen Referendum.

Datum der Veröffentlichung: 5. August 2021
Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2021
Gemeindevorstand
St. Moritz, 5. August 2021