07.08.2021
Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen bis zum 31. Juli des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. Die Demissionen sind öffentlich bekannt zu geben. Innert Frist sind folgende Demissionen eingegangen.

Gemeindevorstand=zählen
Riet Ganzoni

Geschäftsprüfungskommission
Markus Schnizler (Amtszeitbeschränkung)
Martin Schild (Amtszeitbeschränkung)

Schulrat
Michael Baumann
Gianni Cortesi

Kommission für gemeindeeigene Bauten
Camillo Crameri (Amtszeitbeschränkung)
Yvonne Nägeli (Amtszeitbeschränkung)
Andreas Weisstanner (Amtszeitbeschränkung)

Planungs- und Baukommission
Moreano Giudicetti (Amtszeitbeschränkung)
Claudio Lattmann (Amtszeitbeschränkung)
Anton Spirig (Amtszeitbeschränkung)
Reto Weisstanner (Amtszeitbeschränkung)

Fürsorgekommission
Elisabeth Herren (Amtszeitbeschränkung)
Susanna Schild (Amtszeitbeschränkung)

Stimmenzähler
Yvonne Nägeli
Elsbeth Rehm
Jann Rehm

Gemäss Art. 38 der Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten, den Gemeindevorstand und die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeindevorstand bis zum 1. September des Wahljahres schriftlich mitzuteilen.
Gemeinde Celerina/Schlarigna
Celerina, 07. August 2021