30.08.2021

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 24. August 2021

Initiative zur Revision der Gemeindeverfassung von 2011 - Einführung Urnengemeinde
Gemeinsam mit dem Verfassungsspezialisten Dr. iur. Frank Schuler, Chur, bereinigte der Gemeindevorstand den Entwurf für die Teilrevision der Gemeindeverfassung aus dem Jahr 2011. Die Revision war durch eine Volksinitiative verlangt worden, welche die Einführung der Urnenabstimmung in Gemeindeangelegenheiten zum Ziel hat.
Im Zuge der Anpassung der Gemeindeverfassung an die Belange der Urnenabstimmung glich Jurist Schuler auch jene Bestimmungen an, die mit der mittlerweile geänderten übergeordneten Gesetzgebung in Widerspruch stehen. 7 Verfassungsartikel sind geändert, 7 sind neu und 1 wird aufgehoben.
Damit wird das Begehren der von 104 Stimmberechtigten unterzeichneten und im März 2020 eingereichten Volksinitiative umgesetzt. Im Zentrum stehen
- die Wahl von Gemeindepräsidium, Gemeindevorstand, GPK, Schulrat, Tourismusrat und Baukommission an der Urne
- der Entscheid über Erlass und Änderung der Gemeindeverfassung, die Bewilligung von Ausgaben von mehr als CHF 3 Mio. und die Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden an der Urne
An der Gemeindeversammlung vom 14. September wird die Teilrevision der Gemeindeverfassung vorgestellt. Parallel dazu läuft die Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden. Zum Beschluss vorgelegt wird die Teilrevision der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember. Nicht Beschlussgegenstand sind die unverändert gebliebenen Artikel.

Aufhebung kommunale Erstwohnungspflicht Wohnung S51251, Las Sours B, Il Truoch 17
Die Wohnung wird nach nachgewiesener über 20-jähriger gesetzeskonformer Nutzung als Erstwohnung aus der kommunalen Erstwohnungspflicht entlassen. Damit ist sie in der Verwendung altrechtlichen Wohnungen gleichgestellt.
Eine Mehrwertabschöpfung passiert nicht. Allerdings ist die Wohnung innerhalb eines Jahres durch das Amt für Immobilienbewertung neu zu schätzen, was sich auf den Steuerwert auswirkt.

Anordnung einer sofortigen Betriebseinstellung für widerrechtlich erstellte Restaurant-Terrasse
Bei einem Pontresiner Hotelbetrieb ist ohne Baubewilligung eine Restaurant- bzw. Gäste-Terrasse erstellt worden. Weil die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind und ein Baustopp mithin nicht mehr möglich ist, verfügt der Gemeindevorstand eine sofortige Betriebseinstellung für die Terrasse.
Zudem wird die Bauherrschaft zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs verpflichtet. Sollte es nicht bewilligungsfähig sein (zB. wegen fehlender Zonenkonformität), muss die Wiederherstellung des Vorzustandes angeordnet werden. Zudem bleibt ein Baupolizeiverfahren vorbehalten.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber