10.09.2021

An seinen Sitzungen in den Monaten Juli und August 2021 behandelte der Gemeindevorstand folgende Traktanden:

Fahrzeuge Werkgruppe

Nachdem von der Gemeindeversammlung ein Kredit für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeugs 14t gutgeheissen wurde, hat das Bauamt eine öffentliche Ausschreibung für dessen Lieferung vorgenommen. Der Gemeindevorstand hat die Arbeitsvergabe an den günstigeren Offerenten genehmigt.

Via Maistra, Sanierung Bereich Cresta

Das Projekt für die Sanierung der Via Maistra im Bereich Cresta enthält drei Teile. Der erste Projektabschnitt, die Sanierung der Stützmauer sowie der Strasse Richtung St.Moritz, wurde im Jahr 2020 realisiert. Im laufenden Jahr soll der Abschnitt Richtung Celerina saniert werden. Mit der Ausarbeitung dieser Arbeiten wurde ein Bauingenieur beauftragt. Nachdem dieser die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten vorgenommen hat, konnte der Auftrag für die Umsetzung erteilt werden. Der dritte Projektabschnitt, die Sanierung der RhB-Überführung soll im kommenden Jahr in Angriff genommen werden.

Seifenkistenrennen «Engadin Derby»

Die Jugendarbeit St.Moritz hat das Gesuch gestellt, auf der alten Kantonsstrasse zwischen St.Moritz und Celerina, ein Seifenkistenrennen durchzuführen. Dafür muss dieser Strassenabschnitt am Sonntag, 19. September 2021 gesperrt werden. Die gewünschte Bewilligung konnte gutgeheissen werden.

Pflegeheim Promulins

Im Zusammenhang mit dem Bau der beiden Pflegeheime in Promulins, Samedan und Du Lac, St.Moritz haben die Gemeinden des Oberengadins einen Aktionärsbindungsvertrag abgeschlossen. In der Zwischenzeit sind bei beiden Pflegeheimen die Bauarbeiten gestartet worden. Mit einem Nachtrag zum Aktionärsbindungsvertrag soll folgendes geregelt werden. Die Gemeinden, welche das Pflegeheim Du Lac erstellen verkaufen die Aktien der Promulins AG an diejenigen Gemeinden welche beim Pflegeheim Promulins beteiligt sind. Weiter wird die Verwendung der Gelder aus dem Erneuerungsfonds geregelt. Der Nachtrag zum Aktionärsbindungsvertrag wird der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet.

Gesetzesrevisionen Wasserversorgung, Abwasserbehandlung, Abfallbewirtschaftung

Mit den neuen Gesetzen sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden:

-      Anpassung an revidiertes übergeordnetes Recht

-      Vereinfachung der Festlegung und Anpassung der Höhe der Gebühren durch die Zuweisung der Kompetenz zur Festlegung der Gebühren an die Gemeindeversammlung und die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die jährliche Anpassung des Gebührentarifs

-      Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Verursacherprinzips, wonach sämtliche Kosten für die Beseitigung von schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt vom Verursacher getragen werden müssen. Das Verursacherprinzip soll durch Folgendes umgesetzt werden:

- die Einführung einer Mengengebühr bei der Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung;

- die Verbesserung des Verhältnisses zwischen der verbrauchsunabhängigen Grund- und der verbrauchsabhängigen Mengengebühr, indem der Verbrauch stärker berücksichtigt wird;

- die Festsetzung des Gebäudeversicherungswerts abzüglich der Werte für Sonderausbau und für wertvolle historische Bausubstanz als Bemessungsgrundlage für die Grundgebühr;

Die Gesetzesrevisionen werden anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung traktandiert.

Forst; Maschinen und Geräte

Für den Forstbetrieb ist die Anschaffung einer Schälmaschine notwendig. Nach der Evaluation von verschiedenen Typen konnte diese, nach der Budgetfreigabe durch den Gemeindevorstand, bestellt werden.

Engadin St.Moritz Tourismus AG

Die Leistungen welche Engadin St.Moritz Tourismus AG im Auftrag der Gemeinde erbringt sind in einem Grundauftrag sowie verschiedenen Anhängen festgehalten. Zwei dieser Anhänge laufen am 31.12.2021 aus und sollen deshalb erneuert werden. Dies ist nur für die Dauer von einem Jahr geplant, da ab dem 01.01.2023 auch der Grundauftrag neu erstellt werden muss.

Im Anhang A «Infostellen» ist der Betrieb der Gästeinformationsstelle im heutigen Rahmen sowie zusätzlich das neuen Modul «Gästeberatung regional» enthalten. Über den Anhang B «Zusatzaufträge» werden die Leistungen für das Tourismusmanagement, das Event-Management sowie für die beiden Mandate Stationshalter RhB und Postagentur geregelt. Die angepassten Anhänge A und B werden der Gemeindeversammlung vorgelegt.