13.09.2021

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 6. September 2021

Teilrevision der Gemeindeverfassung von 2011
Nach einer letzten Bereinigung verabschiedete der Gemeindevorstand die Teilrevision der Gemeindeverfassung zH. der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und der Vorstellung an der Gemeindeversammlung vom 14. September. Zur Genehmigung vorgelegt wird sie der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember.
Die aus dem Jahr 2011 stammende Gemeindeverfassung wurde in 7 Artikeln geändert, 7 Artikel kommen neu dazu und 1 wurde gestrichen. Die Teilrevision ist das Ergebnis einer im März 2020 eingereichten Volksinitiative, welche die Einführung von Urnenwahlen und Urnenabstimmungen fordert.
Die vom Churer Verfassungsrechtsspezialisten Dr. iur Frank Schuler erarbeitete Teilrevision beschränkt sich auf die Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative und auf Anpassungen, die durch Änderungen am übergeordneten Recht nötig geworden sind. Der Gemeindevorstand strebt mittelfristig eine Totalrevision an, in deren Rahmen ua. die Gemeindeführungsstrukturen diskutiert werden sollen. Zudem steht auch eine Verschlankung der Gemeindeverfassung durch die Schaffung eines Gemeindegesetzes über die politischen Rechte zur Debatte.

Erste Lesung Budget 2022
Der Gemeindevorstand setzte sich ein erstes Mal mit dem Voranschlag für das kommende Jahr auseinander, der seit Mitte Juli von den Verwaltungsfachvorstehenden und ihren Kadermitarbeitenden erarbeitet worden war.
In der ersten Runde wurden die Investitionsplanung sowie Aufwände und Erträge auf Berechtigung und Umfang geprüft und wo nötig angepasst. In einer zweiten Runde verfeinern Gemeindepräsidentin, Finanz-Fachvorsteherin und Finanzverwaltungsleiter den Voranschlag weiter und machen ggf. Vorschläge an die dritte und abschliessende Lesung, die der Gemeindevorstand im Rahmen seiner Retraite am 21. und 22. September macht.
Der Gemeindeversammlung vorgelegt wird das Budget 2022 am 1. Dezember 2021,

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber