05.10.2021
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 21. September 2021 mit Beschluss Nr. 844 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetztes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 3. Mai 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit folgenden Anweisungen und Hinweisen genehmigt:

Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2‘000 Gewässerraum und Gefahrenzonen La Punt Chamues-ch Dorf
a) Der Perimeter mit aufhebender Wirkung für alle Gewässerabstandslinien und alle Gefahrenzonen der rechtskräftigen Nutzungsplanung wird im Gebiet Chaunt Sech / Alp Müsella derart vergrössert, dass er den gesamten rechtskräftigen Erfassungsbereich umfasst und somit auch diese Festlegung aufgehoben wird.
b) Der Perimeter mit aufhebender Wirkung für alle Gewässerabstandslinien und alle Gefahrenzonen der rechtskräftigen Nutzungsplanung wird derart vergrössert, dass er auch den rechtskräftigen Erfassungsbereich im Gebiet Isellas umfasst und somit auch diese Festlegung aufgehoben wird.
c) Die Gemeinde wird ersucht, den Gewässerraum sowie die Naturschutzzone im Bereich der Aue Isla Glischa-Arvins-Seglias gestützt auf die neuen Grundlagen zu überprüfen und anzupassen.

Zonenplan 1:2‘000 Gefahrenzonen Alp Proliebas, Stevel da la Bes-cha, Serlas, Alp Prüna und Albulapass
a) Der Perimeter mit aufhebender Wirkung für alle Gefahrenzonen der rechtskräftigen Nutzungsplanung im Planausschnitt Albulapass wird im südlichen Bereich derart vergrössert, dass er den gesamten rechtskräftigen Erfassungsbereich umfasst und somit auch diese Festlegung aufgehoben wird.
b) Der Perimeter mit aufhebender Wirkung für alle Gefahrenzonen der rechtskräftigen Nutzungsplanung im Planausschnitt Alp Proliebas wird im östlichen Bereich derart vergrössert, dass er den gesamten rechtskräftigen Erfassungsbereich umfasst und somit auch diese Festlegungen aufgehoben werden.
c) Der Perimeter mit aufhebender Wirkung für alle Gefahrenzonen der rechtskräftigen Nutzungsplanung im Planausschnitt Stevel da la Bes-cha wird im nördlichen Bereich derart vergrössert, dass er den gesamten rechtskräftigen Erfassungsbereich umfasst und somit auch diese Festlegungen aufgehoben werden.

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei während 30 Tagen auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH
Der Präsident: Jakob Stieger, Der Gemeindeschreiber: Urs Niederegger
7522 La Punt Chamues-ch, 5. Oktober 2021