16.11.2021
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 9. November 2021 mit Beschluss Nr. 954 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 23. Juli 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Truochs/La Resgia – Innhub) mit folgenden Anweisungen und Hinweisen genehmigt:
• Der Zonenplan, Generelle Gestaltungsplan und Generelle Erschliessungsplan 1:1000 vom 23. Juli 2020 wird im Sinn der
Erwägungen genehmigt.
• Die Gemeinde wird ersucht, vor weiteren Ortsplanungsrevisionen, die mit einer Vergrösserung oder Verlagerung des
Siedlungsgebietes einhergehen, beim Amt für Raumentwicklung anzufragen, wie gross die Vergrösserung oder Verlagerung
noch sein darf, damit sie noch ohne vorgängige Richtplananpassung beschlossen werden dürfen.
• Die Planungsbeschwerde wurde mit Verfügung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales zufolge
Vergleichs/Rückzugs abgeschrieben.
• Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der
Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei während 30 Tagen auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Präsident: Jakob Stieger
Der Gemeindeschreiber: Urs Niederegger
7522 La Punt Chamues-ch, 16. November 2021