06.12.2021

Totalrevision des Baugesetzes geht in die Mitwirkungsauflage

Das geltende Baugesetz der Gemeinde Samedan wurde im Jahr 2005 letztmals totalrevidiert. Seitdem hat sich die übergeordnete raumplanerische Gesetzgebung laufend weiterentwickelt. Es besteht daher Anpassungsbedarf. Mit einer Totalrevision soll das Baugesetz unter anderem an die Zweitwohnungsgesetzgebung und soweit möglich an das revidierte Raumplanungsgesetz angepasst werden. Darüber hinaus muss es wie in der kantonalen Raumplanungsverordnung gefordert mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) harmonisiert werden. Auch wird mittels Neugestaltung auf der Basis des Musterbaugesetzes der Bündner Vereinigung für Raumplanung eine Verbesserung der Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und Systematik erzielt. Der Gemeindevorstand hat den Revisionsentwurf zuhanden der öffentlichen Mitwirkungsauflage freigegeben. Während der 30 Tage dauernden öffentlichen Auflage kann jedermann beim Gemeindevorstand Vorschläge und Einwendungen einbringen. Bei der vorliegenden Revision des Baugesetzes handelt es sich primär um eine technische Überarbeitung. Die Zonenpläne bleiben unverändert.

Keine Bauzonenreduktion in Samedan erforderlich

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt, die Siedlungsentwicklung nach innen gezielt zu fördern. Es besagt zudem, dass Bauzonenreserven den 15-Jahresbedarf nicht überschreiten dürfen. Bestehen mehr Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ), als innerhalb der nächsten 15 Jahre voraussichtlich benötigt werden, dann sind der Kanton respektive die Gemeinden aufgefordert, ihre Bauzonen zu reduzieren. Der Kantonale Richtplan (KRIP) setzt diese Vorgaben um. Er verlangt von den Gemeinden, dass sie die Nutzungsreserven innerhalb der rechtskräftigen WMZ periodisch nachweisen. Im KRIP werden die Gemeinden eingestuft in solche mit knapp dimensionierter WMZ (Kategorie A), richtig dimensionierter WMZ (Kategorie B) und mit überdimensionierter WMZ (Kategorie C). Aufgrund der seitens der Gemeinde ausgewiesenen Übersicht zur Bauzonenkapazität wurde Samedan mittels Departementsverfügung definitiv als Gemeinde mit knapp dimensionierter WMZ eingestuft. Der Gemeindevorstand nimmt dies mit Erleichterung zur Kenntnis, wird doch damit die Gemeinde Samedan vom heiklen Verfahren der Bauzonenreduktion verschont.

Totalrevision des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung wird nicht unterstützt

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden in die Vernehmlassung geschickt.  Kernpunkt der Revision ist der Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung. Heute werden Leistungserbringende in der familienergänzenden Betreuung wie Kindertagesstätten oder Tageselternorganisationen durch Kanton und Gemeinden mit Sockelbeiträgen subventioniert. Mit dem Systemwechsel würden Kanton und Gemeinden die Erziehungsberechtigten abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit direkt mit Vergünstigungen unterstützen. Der Systemwechsel hätte einen unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand sowohl beim Antragsprozess als auch beim Abrechnungsverfahren zulasten der Gemeinden zur Folge, dies ohne einen substanziellen Mehrwert im Gesamtprozess zu erzielen. Ganz im Gegenteil: die Abläufe würden für alle Akteure komplizierter und aufwendiger. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten generiert und aufgrund der unterschiedlichen Praxis in den Gemeinden Rechtsunsicherheit geschaffen. Die beabsichtigte Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird daher vollumfänglich abgelehnt. Der bisherige Prozessablauf zwischen Erziehungsberechtigten, Leistungserbringer, Kanton und Gemeinden ist einfach und schlank. Am geltenden System der Objektfinanzierung und der Aufgabenverteilung zwischen Leistungserbringer, Kanton und Gemeinden ist festzuhalten.

Zustimmung zur Teilrevision des Gesetzes über Natur- und Heimatschutz

Der Grosse Rat hat die Regierung damit beauftragt, eine Einsprachemöglichkeit gegen die Aufnahme von Objekten in das kantonale Bauinventar der schutzwürdigen Bauten und Anlagen für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu schaffen. Dies war bisher gesetzlich nicht vorgesehen und soll mit einer sinngemässen Ergänzung des kantonalen Gesetzes über Natur- und Heimatschutz erfolgen. Die Aufnahme in ein Inventar hat massive Auswirkungen für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zur Folge. Diesen kann insofern ein Interesse für eine Einsprache im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage nicht abgesprochen werden. Der Gemeindevorstand begrüsst deshalb den vorliegenden Revisionsentwurf, wonach während der öffentlichen Auflagefrist eine Einsprachemöglichkeit gegen die Aufnahme von Objekten in das kantonale Bauinventar geschaffen wird. Als Einspracheinstanz wird die zuständige Fachstelle definiert, vorliegend das Amt für Kultur. Eine allfällige Beschwerde gegen den Aufnahmeentscheid kann sodann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Taskforce «Corona II Engadin» wird mitfinanziert

Die Taskforce «Corona II Engadin» wird auch im Winter 2021/2022 aktiv bleiben, was von den medizinischen, touristischen und gewerblichen Leistungsträgern der Region unterstützt wird. Die Kosten für den Zeitraum Januar bis April 2022 betragen CHF 37'347. Davon gehen CHF 22'500 zulasten der Gemeinden. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie ist die Beibehaltung der Taskforce zu begrüssen.  Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, sich an den Kosten im Rahmen des Kostenverteilschlüssels der Region weiterhin zu beteiligen. Dies gilt vorderhand für den für den Zeitraum Januar bis April 2022.

Terminplanung 2022

Wie üblich werden die Sitzungen des Gemeindevorstandes und die wichtigsten Termine zum Jahresbeginn im sogenannten Politkalender festgelegt. Der Gemeindevorstand wird seine Sitzungen wie bisher im Zweiwochenrhythmus mit Unterbrüchen während den Schulferien abhalten. Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen wurden auf den 07. Juli und 08. Dezember 2022 fixiert, zusätzlich am 14. April nach Bedarf. Der Politkalender mit allen Daten einschliesslich der Abstimmungssonntage ist auf der Internetseite unter der Rubrik «Politik» aufgeschaltet.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Pfister Immobilien AG, Projektänderung Porta Samedan, interne Anpassungen im Haus B für Büroräumlichkeiten der Kantonspolizei; Gerd und Elisabetta Ramsperger, Neubau Einfamilienhaus, Parzelle Nr. 1867 in Muot da Zünd.

6. Dezember 2021/Pre