26.01.2022
Der Gemeindevorstand Silvaplana beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet aufzuheben:

Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Gültig vom 30. April bis 1. November, beidseitig der Strasse

Standort:
Silvaplana ausserorts, Via da Bos-cha - neue Zufahrt zur Surfanlage ab Kreisel West bis Beginn Parkplatz.

Das Parkverbot wurde von der Kantonspolizei GR am 11. April 2012 gestützt auf Art. 3, Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110 genehmigt.

Neue Signalisation:
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
10 zusätzliche Parkplätze entlang der Zufahrtsstrasse, Parkgebühren analog Parkplatz Surfzenter, 2 Stunden gratis, nachher jede weitere Stunde 1.00 Franken, täglich von 05.00 – 22.00 Uhr, maximal 17 Stunden

Begründung:
Da der Parkplatz Surfanlage in der Hochsaison oft überlastet ist, wäre dies eine kleine Entlastung der Situation, da sehr oft trotz Parkverbot an dieser Stelle parkiert wurde.

1. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 10.01.2022 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG genehmigt.

2. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Silvaplana eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Gemeindevorstand Silvaplana
Silvaplana, 26. Januar 2022