21.01.2020

Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für die Zeit vom 1. bis 31. Dezember 2019: In der Berichtsperiode hat der Gemeindevorstand gesamthaft 61 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 26 Baugesuchen wurden 23 genehmigt, eines abgelehnt und deren zwei zur nochmaligen Behandlung zurückgestellt.

Hotel Waldhaus am See – Ausnahmebewilligung für Nachtarbeit: Der Antrag des Hotels Waldhaus am See zur Verlängerung der Arbeitszeiten, konkret vom 2. bis 5. Dezember 2019, jeweils abends neu bis 23.00 Uhr (gemäss Ziff. II.1 Immissionsverordnung ist die allgemeine Arbeitszeit von 7.00 bis 12.00 und 13.00 bis 20.00 Uhr werktags und samstags bis 16.00 Uhr festgelegt) wird bewilligt. Da sich die noch vorgesehenen Fertigstellungsarbeiten lediglich auf das Innere des Hotels beschränken und nach aussen mit keinen Lärmemissionen zu rechnen ist, ist die Ausnahmeregelung für die Fertigstellungsarbeiten bis jeweils 23.00 Uhr berechtigt. Das Hotel plant die Wiedereröffnung am 6. Dezember 2019.

Via Serlas – Pflästerungen: Seit der Pflästerung der Via Serlas anstelle von Teerbelag treten im Fahrbahnbereich Schäden in Form von Rissen auf, welche das Bauamt zwingen, immer wieder Sanierungsarbeiten durchzuführen. Das Bauamt empfiehlt, den Fahrbahnbereich der Via Serlas bei der nächsten Sanierung wieder mit Teerbelag zu gestalten. Der Gemeindevorstand stimmt dem beantragten Vorhaben wie auch dem Vorgehen dazu zu.

Campingplatz St. Moritz – weiteres Vorgehen (Neuvermietung/Investition): Christian Jott Jenny berichtet über die Gespräche mit dem TCS. Trotz der vor einem Jahr eingereichten Kündigung auf Ende 2020 ist der TCS weiterhin bereit, mit der Gemeinde eine neue Vereinbarung einzugehen. Auch ist der TCS gewillt, vor Ort in die Campinginfrastruktur zu investieren. Dies mit dem Anliegen, dass sich die Gemeinde mit Investitionen im Rahmen von 0,6 bis 0,8 Millionen Franken beteiligen würde. Ideen und Pläne seitens des TCS liegen der Gemeinde vor.

Das Bauamt erläutert die drei vorliegenden Möglichkeiten. Variante 1: Verlängerung mit dem TCS; Variante 2: Gemeinde formuliert gewünschtes Campingkonzept; Variante 3: Ausschreibung neuer Betreiber inklusive Konzept.

Der Gemeindevorstand ist grundsätzlich bereit, das Mietverhältnis in einem Rahmen zu verlängern, welcher dem TCS eine vernünftige Basis für Investitionen in die Infrastruktur gibt; möglich wäre, entgegen dem aktuellen Modell mit Sockelbetrag und umsatzabhängigem Anteil, auch eine Pauschale; die Gemeinde selbst möchte auf Investitionen möglichst verzichten; eine Winternutzung des zentralen Gebäudes durch die Gemeinde steht nicht im Vordergrund; allenfalls wäre die Toilettennutzung eine Option. Aufgrund der aktuellen Ausgangslage mit den drei Möglichkeiten wie auch der Tatsache, dass der TCS der Gemeinde ein Angebot zu unterbreiten hat, beschliesst der Gemeindevorstand wie folgt: Die Varianten 1 und 3 sollen weiterhin in Betracht gezogen werden; mit dem TCS soll abgeklärt werden, ob dieser bereit ist, den aktuellen Vertrag, den der TCS vorsorglich auf Ende 2020 gekündigt hat, um ein Jahr zu verlängern; der TCS wird informiert, der Gemeinde einen Vertragsentwurf (mit Mietzinsvertragsvorschlag) für eine zukünftige Zusammenarbeit ab 2021 beziehungsweise ab 2022 zu unterbreiten und der Gemeinde ein detaillierteres Konzept zu präsentieren.

Strassensperre St. Moritz-Celerina – Wintersaison 2019/2020: In Absprache mit der Gemeinde Celerina werden die Strassensperrung der Verbindungsstrasse zwischen St. Moritz und Celerina vom 20. Dezember 2019 bis 9. März 2020 sowie die Bekanntmachung an die Verkehrsteilnehmer mit den Auflagen der Gemeindepolizei genehmigt und zur Publikation freigegeben.

«Drü-Rad Raclette» – mögliche Standorte: Für den Betrieb einer mobilen Racletteverpflegung («S’Drü-Rad Raclette») während der Wintersaison 2019/2020, welcher der Gemeindevorstand am 11. November 2019 mit Auflagen bewilligt hat, liegen nun vier Vorschläge für Standorte zur Benützung von öffentlichem Grund vor. Die drei vorgeschlagenen Standorte «Dach Parkhaus Quadrellas», «Parkplatz Schanze» und «Fischzucht (Raum Islas)» werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Zudem beauftragt der Gemeindevorstand das Bauamt, dem Betreiber noch einen zusätzlichen am St. Moritzersee gelegenen Standort im Abschnitt Zirkuswiese – Eisarena Ludains – Reithalle zur Verfügung zu stellen. Dazu muss die Uferschutzkommission einbezogen werden.

Fischereiverein St. Moritz und Umgebung – Renaturierung und Aufwertung Ovel da Carvunera: Der Antrag des Fischereivereins St. Moritz und Umgebung zur Renaturierung und Aufwertung des Ovel da Carvunera wird wie folgt behandelt: Auf das Begehren wird eingetreten. Es soll durch das Bauamt eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Zudem soll das Bauamt die Grundeigentümer kontaktieren und einen Kostenvoranschlag erarbeiten. Dieses Projekt soll aber zeitlich verschoben nach den Hochwasserschutzprojekten allenfalls zur Umsetzung gelangen.

Musikschule Oberengadin – Leistungsvereinbarung: Die Präsidentenkonferenz der Region Maloja hat an ihrer Sitzung vom 7. November 2019 wie folgt beschlossen: «Das weitere Vorgehen betreffend Musikschule Oberengadin (Kündigung der Leistungsvereinbarung durch die Musikschule; Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Leistungsvereinbarung betreffend Finanzierung und Prüfung der Aufnahme in die Regionsaufgaben) wird in den Gemeindevorständen diskutiert und eine Rückmeldung an die Geschäftsstelle gegeben. An der nächsten Sitzung wird die Wahl einer Arbeitsgruppe traktandiert.» Der Gemeindevorstand ist mit dem Vorgehen einverstanden und unterstützt die Bildung einer Arbeitsgruppe. Durch die Kanzlei erfolgt eine schriftliche Antwort.

Regionales Leistungszentrum Alpin Oberengadin – Erlass Kosten für Parkbewilligung: Das Gesuch des regionalen Leistungszentrums Alpin Oberengadin um kostenlose permanente Parkbewilligungen für ihre drei Fahrzeuge auf St. Moritzer Gemeindegebiet (Standorte Ludains und Polowiese oder allenfalls an sämtlichen Standorten in St. Moritz) wird abgelehnt.

Unterstützungsgesuch Verein Förderung Eiskunstlauf Engadin (FEE): Das Unterstützungsgesuch des Vereins Förderung Eiskunstlauf Engadin (FEE) um eine Beteiligung der Gemeinde St. Moritz an einer Darlehensübernahme über 50‘000 Franken wird abgelehnt.

St. Moritz Tourismus – Bewilligung Drohnenshow: Auf Antrag der Abteilung St. Moritz Tourismus wird die Bewilligung zur Durchführung der Drohnenshow am 1. Januar 2020 um 22.00 Uhr (mit Ausweichdatum am 2. Januar 2020 um 22.00 Uhr) erteilt. Die Finanzierung durch die Gemeinde über 50‘000 Franken wurde gemäss Kompetenzregelung im Tourismusgesetz bereits von der Tourismuskommission genehmigt.

Feuerwerke – Bewilligungen: Der Gemeindevorstand bewilligt folgende vier Feuerwerke: Privates Silvesterfeuerwerk auf dem St. Moritzersee in der Meiereibucht (mit der Auflage, dass noch ein Alternativstandort definiert werden muss, falls der St. Moritzersee nicht beziehungsweise nicht genügend begehbar wäre), privates Silvesterfeuerwerk kurz nach Mitternacht am Suvretta- Hang, Silvesterfeuerwerk Grand Hotel des Bains Kempinski sowie ein Barockfeuerwerk am 27. Dezember 2019.

Kulturförderungsgesetz der Gemeinde St. Moritz – Inkraftsetzung: Dem Kulturförderungsgesetz der Gemeinde St. Moritz wurde an der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 zugestimmt. Gemäss Art. 14 des Kulturförderungsgesetzes bestimmt der Gemeindevorstand nach Genehmigung des Gesetzes an der Urne den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Gemeindevorstand bestimmt die Inkraftsetzung des Gesetzes auf den 1. Januar 2020.

Gemeindevizepräsident 2020 – Wahl: Gemeindevorstand Reto Matossi wird zum Gemeindevizepräsidenten für das Jahr 2020 gewählt.

Gemeindepräsident – Pensum und Besoldung ab 1. Januar 2020: Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Amtsjahr des Gemeindepräsidenten beschliesst der Gemeindevorstand im Ausstand von Christian Jott Jenny weiterhin und somit für das Jahr 2020 an der aktuellen Regelung gemäss Beschluss vom 4. Februar 2019 festzuhalten. Das Pensum bleibt um 10 Prozent reduziert auf 90 Prozent. Die Nebenbeschäftigung (vereinzelte künstlerische Auftritte und die künstlerische Leitung des Festivals da Jazz) wird gestattet. Gemäss Art. 52 Abs. 1 der Gemeindeverfassung übt der Gemeindepräsident seine Tätigkeit im Vollamt aus. Ausnahmeregelungen bedürfen der Genehmigung des Gemeindevorstandes. (dl)